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24.05.2013

Eilmeldung: Demonstration in Karlsruhe endgültig erlaubt

Lesezeit: etwa 1 Minute

Der Verwal­tungs­gerichtshof in Mannheim hat das neuerliche Demonstrations­verbot der Stadt Karlsruhe für diesen Samstag aufgehoben.Der Verwal­tungs­gerichtshof in Mannheim hat das neuerliche Demonstrations­verbot der Stadt Karlsruhe für diesen Samstag aufgehoben. Das Gericht stellte fest, daß weder das Motto der Demonstration, noch der Versamm­lungs­leiter oder die Rednerliste den Sachverhalt begründen würden, daß von der Versammlung Straftaten ausgehen könnten. Es bleibt aber in den Händen der Stadt Karlsruhe Auflagen zu erlassen. Bisher liegen dem Anmelder der Demonstration keine Auflagen der Stadt vor. Die letzte Instanz, den Gang zum Bundes­verfassungs­gericht, wird sich die Stadt Karlsruhe wohl sparen. Beschluss des Verwal­tungs­gericht­shofs Die Demonstration unter dem Motto „Freiheit für alle politischen Gefangenen! Für die Wahrung des Artikel 5 Grundgesetz“ soll auf die Rechte nach Artikel 5, Grundgesetz, aufmerksam machen, denn dort heißt es unter anderem: „Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugäng­lichen Quellen ungehindert zu unter­richten. Die Pressef­reiheit und die Freiheit der Berich­terstattung durch Rundfunk und Film werden gewähr­leistet. Eine Zensur findet nicht statt. (…) Kunst und Wissen­schaft, Forschung und Lehre sind frei.“ Treffpunkt: 12:00 Uhr, Karlsuhe Haupt­bahnhof Verweis zur Mobilisierungs­seite: http://www.artikel5.info Interes­santer Artikel der ...

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Freiheit für alle politischen Gefangenen! Für die Wahrung des Artikel 5 Grundgesetz!
Samstag 25.05.2013 Freiheit für alle politischen Gefangenen! Für die Wahrung des Artikel 5 Grundgesetz! Samstag 25.05.2013 „Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt. (…) Kunst und Wissenschaft, Forschung und Lehre sind frei.“ [So steht es in Artikel 5 Grundgesetz geschrieben]


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