01.01.2010
Als der Vermieter eines Hammer Aktivisten auf seine politische Einstellung aufmerksam wurde, flog ihm heute ein Brief eines Anwaltes in den Briefkasten. Diesen wollen wir folgend im Auszug und kommentiert wiedergeben: „Sie verfügen offensichtlich über eine rechtsradikale und damit verfassungsfeindliche Gesinnung.“ Zunächst mal fragen wir uns, welche „Verfassung“ hier überhaupt gemeint sein könnte. Doch nicht etwa das ominöse „Grundgesetz“, dieses vom Alliierten Kontrollrat dem Deutschen Volk aufgezwungene Provisorium? „Mit Ihrem äußeren Erscheinungsbild bringen Sie Ihre rechtsradikale Einstellung sichtbar zum Ausdruck, z. B. durch das Tragen von Springerstiefeln.“ Der Kamerad befindet sich nicht einmal im Besitz von Springerstiefeln. Was würden eigentlich die Fallschirmjäger der Bundeswehr dazu sagen, wenn sie wüßten, daß ihr obligatorisches Schuhwerk Kennzeichen einer „rechtsradikalen Einstellung“ sein soll? „Sie feierten mehrfach mit Gleichgesinnten unter dem extrem lauten Abspielen von rechtsradikaler Musik und dem ebenso extrem lauten Brüllen von rechtsradikalen Parolen ‚Saufgelage‘ bis in die Morgenstunden, weshalb mehrfach die Polizei bei ihnen vorstellig wurde und wodurch die anderen Mitmieter erheblich in ihrer Nachtruhe gestört wurden.“ Die Polizei erschien ein einziges Mal bei dem Kameraden wegen angeblicher „Ruhestörung“ und das auch nur deshalb, weil ein anderer ...
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