31.03.2007
Baden-Württembergs Ministerpräsident Oettinger stellte im letzten Herbst auf einer Parteiveranstaltung der CDU Mutmaßungen über die deutsche Bundeskanzlerin sowie über die Lebensdauer der Großen Koalition an: „Zu Beginn des Jahres 2007 wird es noch einigermaßen für Merkel laufen. Deutschland hat die EU-Ratspräsidentschaft inne, und auch der G-8-Gipfel in Heiligendamm wird ein paar schöne bunte Bildchen liefern. Danach beginnen die Wahlkämpfe, innenpolitisch läuft dann nichts mehr.“ CDU und SPD würden sich ab Mitte 2007 voneinander absetzen und um die besten Ausgangspositionen für die kommenden Wahlen streiten. Der Ministerpräsident irrte sich bei seiner Prophezeiung nur um wenige Monate. Bereits seit März 2007 gehen SPD und CDU zueinander auf Distanz. Ob es um das Unterhaltsrecht oder den Atomausstieg geht, um die Finanzierung von Kinderbetreuungsplätzen oder um die Raketenpläne der USA in Osteuropa, einig sind sich die Regierungsparteien nur noch in der Uneinigkeit. Das „Handelsblatt“ resümiert: „Große Koalition? SPD und CDU fragen sich längst, wann der richtige Zeitpunkt für den Ausstieg“ sei. Auch andere Medien sind überzeugt davon, dass keine Ruhe mehr in die Berliner Politik einkehren wird. 2008 wird in Niedersachsen, Hessen und Bayern gewählt, ein Jahr später folgen die Bundestagswahlen. SPD und Union würden sich deshalb belauern und fürchten, dass der Partner schon lange vor 2009 die ...
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Gefängnis für Zündel, Verurteilung von Germar Rudolf, immer mehr „Hohmann-Skandale“... Was darf man eigentlich noch sagen und was nicht? Um diese Frage dreht sich der erfolgreiche FZ-Titel „Maulkorb-Republik Deutschland?“ Die Erstauflage ist vergriffen, eine Zweitauflage jetzt lieferbar. In erster Linie geht es um Fälle von etablierten bzw. „halbetablierten“ Prominenten, die jeweils Tabu-Brüche wagten. Meist endeten solche Vorstöße (oder besser „Verstöße“) mit entsprechenden Folgen: Die Betreffenden wurden gebeugt, zurückgetreten oder in die Bedeutungslosigkeit abgeschoben. Nach offizieller Lesart haben wir es in der Bundesrepublik Deutschland mit der „freiesten Gesellschaft der deutschen Geschichte“ zu tun. Jeder, so heißt es, dürfe seine Meinung frei äußern. Das ist die Theorie. In der Praxis stellt man jedoch fest, dass die grundgesetzlich garantierte Meinungsfreiheit nicht nur durch nachvollziehbare Vorschriften etwa zum Schutz vor Beleidigungen und Verleumdungen begrenzt ist, sondern zunehmend durch inquisitorisch auftretende Moralwächter in ein „politisch korrektes“ Korsett geschnürt wird. Dabei sollte es eine stabile Demokratie eigentlich aushalten, wenn einige Menschen „unkorrekte“, vielleicht sogar falsche Meinungen vertreten. Solchen Leuten nicht mit Strafrecht, Ausgrenzung und Maulkorb zu begegnen, sondern mit Gegenargumenten, Überzeugungskraft und der Bereitschaft zu einer anregenden ...
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Bei ihrem jüngsten Besuch in Polen übte sich Kanzlerin Merkel erneut in heftigen Anklagen gegen Deutschland, verbunden mit einer Ignorierung des polnischen Schuldanteils am Zweiten Weltkrieg: „In der ganzen Zeit des Nationalsozialismus und während des Zweiten Weltkrieges, der mit dem Angriff Deutschlands auf Polen begann, haben mehr als sechs Millionen Polen durch Deutsche ihr Leben verloren. (...) Es kann keine Umdeutung der Geschichte durch Deutschland geben“, sagte sie in ihrer Rede an der Universität Warschau. Die von Merkel behauptete Zahl von mehr als sechs Millionen durch Deutsche umgebrachten Polen taucht auch in unzähligen Büchern und Zeitschriften auf. Es handelt sich bei der Zahl um die offiziell von Warschau verbreitete Angabe der polnischen Verluste im Zweiten Weltkrieg, enthalten auch im offiziellen „Bericht des Kriegsentschädigungsamtes beim polnischen Ministerpräsidium“ im Jahre 1947. Ermittelt wurde die Sechs-Millionen-Zahl von zwei polnischen Studenten im Auftrag der Polnischen Provisorischen Regierung unmittelbar bei Kriegsende. Wie der international anerkannte Bevölkerungswissenschaftler Dr. Alfred Bohmann in einem Brief an den Ingolstädter Historiker Dr. Alfred Schickel berichtet, enthält diese Verlustbilanz viele Fehler, Aufbauschungen, Verdoppelungen und Verdreifachungen und ist daher „so wenig wissenschaftlich, wie man sich das gar nicht vorstellen kann“. Doch weil sie noch 1945 als Berechnungsgrundlage für zu erwartende Reparationen bei einem ...
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Mehrkosten der Änderung des Zuwanderungsgesetzes besser für Rückführung verwenden! Der NPD-Parteivorstand mißbilligt den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Änderung des Zuwanderungsrechtes und befürchtet im Zuge der parlamentarischen Beratungen noch weitere überfremdungspolitische Ungeheuerlichkeiten seitens der inländerfeindlichen Ausländerlobby, vor allem auf den Oppositionsbänken. Der nun vom Kabinett in Gesetzesform gegossene sog. „Bleiberechtskompromiß“ der Innenministerkonferenz stellt nach nationaldemokratischer Ansicht eine Verhöhnung der gesamten Rechtskultur dar. Die NPD-Führung verurteilt die Praxis der nachträglichen Legitimation jahrelangen Asylrechtsmißbrauches als rechtspolitische Kapitulation schlimmsten Ausmaßes. Die wirtschaftlich-soziale und gesellschaftliche Situation Deutschlands erfordert kein Bleibe- und Zuwanderungsrecht, sondern vielmehr ein Rückführungsrecht. Nach nationaldemokratischer Politikvorstellung wäre es unvorstellbar, daß Arbeits- und Ausbildungsplatzanwärter deutscher Herkunft mit zu Unrecht jahrelang geduldeten illegalen Einwanderern gleichgesetzt würden, wie es künftig der Fall sein wird. Der stellvertretende Parteivorsitzende Sascha Roßmüller äußerte sich zum Kabinettsentwurf wie folgt: „Im Gegensatz zur Bundesintegrationsbeauftragten Maria Böhmer sehe ich kein integrationspolitisches Signal, sondern lediglich ein Signal der Desintegration der zur ...
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Mit Beschluß vom 27. Februar 2007 hat bereits das Niedersächsische Finanzgericht (NFG) in Hannover festgestellt, daß die Neuregelung zur Entfernungspauschale (auch Pendlerpauschale) verfassungswidrig sei. Im benannten Streitfall (Az. 8 K 549/06) beantragten die Kläger die Eintragung eines Freibetrages auf der Lohnsteuerkarte 2007 unter Berücksichtigung der tatsächlich gefahrenen Kilometer. Das beklagte Finanzamt kannte diese zum benannten Zeitpunkt nicht an und verwies auf den § 9 Abs. 2 des Einkommensteuergesetztes (EStG), welcher lediglich die gefahren Kilometer, ab dem 21. Entfernungskilometer anerkennt. Nach Auffassung des NFG sei die Neuregelung zur Entfernungspauschale verfassungswidrig, da die vorgenommen Neuregelung gegen den allgemeinen Gleichheitssatz des Grundgesetzes (Art. 3 Abs. 1) verstoße. Auch das Saarländische Finanzgericht in Saarbrücken urteilte am 22. März 2007 (Gz. 2 K 2442/06) in einem ähnlich-gelagertem Verfahren und verwies, wie das NFG, auf den allgemeinen Gleichheitssatz des Grundgesetzes. Zusätzlich sah das Gericht in der Kürzung einen Verstoß gegen den Schutz von Ehe und Familie. Wie das Finanzgericht am gestrigen Dienstag mitteilte, verständigte man sich diesbezüglich mit Richtern des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG). Sofern das BVerfG die Auffassung der beiden Finanzgerichte teilt, könnten die von Bundesfinanzminister Peer Steinbrück (SPD) angepeilten Milliardenmehreinahmen hieraus alsbald ausbleiben. Bedenken, die bereits vor der ...
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Die Thüringer NPD verurteilt die laut Medienberichten erteilte Genehmigung für die Müllverbrennungsanlage im hessischen Heringen und hält weiterhin daran fest, daß der Bau der Müllverbrennungsanlage nicht rechtens ist. Der umweltpolitische Sprecher der NPD, Hendrik Heller, sagte dazu: „Die Luftschadstoffwerte, die in der unmittelbaren Nähe des geplanten Standorts vorliegen, hätten schon Grund genug sein müssen, den Bau der Müllverbrennungsanlage grundsätzlich zu überdenken. Die für heute überraschend geplante Übergabe der Genehmigung ist wie ein Schlag ins Gesicht der Bürgerinnen und Bürger in beiden Bundesländern.“ Die NPD sieht eine Klage als einzige Möglichkeit, den Bau der Anlage noch nachträglich zu stoppen. Auf jeden Fall wird die hiesige NPD diesen Weg unterstützen. „Es müssen nun alle Möglichkeiten ausgenutzt werden, den Bau auch im Nachhinein zu verhindern, so daß es vielleicht doch noch eine allgemeinverträgliche Lösung in der Sache gibt.“, so Heller weiter. Die NPD sieht auch die thüringische Landesregierung weiter in der Pflicht. Allerdings besteht die Gefahr, daß das Land aus aktuellem Anlass einen Kuschelkurs fährt. Denn die Mutter der Betreiberfirma der Müllverbrennungsanlage, der Energiekonzern Eon, plant schwerwiegende Rationalisierungen in Thüringen, die das Land zu Verhandlungen und Gesprächen veranlassen wird. „Da könnte eine anderweitige ...
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Am gestrigen Tag wurden mehrere linke Webseiten gehackt. Am gestrigen Tag wurden mehrere linke Webseiten gehackt. Die gehackten Seiten sind: http://aasalbke.aa.funpic.de/ http://www.Hamburg-Punk.de http://antifahooligan.an.ohost.de Offenbar gibt es in der von der Antifa verwendeten Software eine Lücke, die es den Angreifern erlaubte, Zugriff auf den Admin-Account zu bekommen, oder sogar auf die MySQL Datenbank. Laut indymedia wurden die Server-Logs noch nicht ausgewertet. Man vermutet hinter diesem Hack „Nazis“ und befürchtet, daß dieser Angriff einen größeren Umfang hatte. Die Genossen hoffen nun, daß solche Aktionen in nächster Zeit nicht wieder vorkommen bzw. zunehmen. Man scheint verunsichert! Am Hack linker Netzseiten kann man erkennen, daß auch deren Weltnetzpräsentationen ebenso wie nationale Weltnetzseiten angreifbar sind und eine 100% Sicherheit im Weltnetz einfach nicht zu gewährleisten ist. Dessen sollten sich gerade alle nationalen Netzseitenbetreiber bewußt werden und entsprechende Daten nicht auf ihren Datenbanken ablegen. Jeder Hack kann behoben werden, aber die von einem erfolgreichen Hack gewonnen Informationen, können manchmal schwerwiegende Schäden für Personen und Strukturen bedeuten. Quelle: Netzsicherheit Karlsruhe ...
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Schweiz: Am 18. März jährte sich zum über 80. Mal in der Geschichte der Tag der politischen Gefangenen. Im Fokus dieses Anlasses standen in der Bundesrepublik vor allem der ehemalige RAF-Terrorist Christian Klar und Flüchtlinge, gegen die strafrechtlich vorgegangen wird, obwohl sie lediglich ein restriktives Grenzregime verletzt haben. In dieser Debatte – die ausschliesslich von Sozialisten und Kommunisten geführt worden war – wurden die politischen Gefangenen des nationalen Lagers abermals ausgeblendet. Leute wie Ernst Zündel, die auf Grund der freien Rede für fünf Jahre in einen Systemkerker gepfercht werden, scheinen für Sozialisten und Kommunisten nicht zu den „politischen Gefangenen“ zu gehören, obwohl es unwiderruflich fest steht, dass Systemkonträre des nationalen Lagers gerade deshalb eingekerkert werden, weil sie eine diametrale politische Auffassung vertreten. Diese Doppelmoral ist exemplarisch für die politische Dialektik kommunistischer und sozialistischer Gruppen, die zwar grossartig von der Freilassung aller politischen Gefangenen schwadronieren, im Endeffekt aber natürlich ausschliesslich eine Freilassung internationalistischer Gefangener damit meinen. Eine Freilassung von Nationalisten – im Jargon dieser politischen Kampfgemeinschaften allenthalben als „Rassisten“ und „Menschenhasser“ verpönt und gebrandmarkt – wird natürlich nicht im Geringsten angestrebt. Anders verhält es sich selbstverständlich nicht in ...
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Rhein-Neckar: Elmstein 2002, Kirchheim 2006 und Altleiningen 2007. Diese Daten stehen nicht etwa für besonders gelungene Weinfeste, sondern für eine ganze Reihe verübter Brandanschläge auf nationale Schulungs- und Freizeitzentren in der Vorderpfalz. Kein Tag vergeht an dem Politiker der CDUSPDFDPGrünen-Einheitspartei, sowie die ach so „unabhängige“ Presse, ein Trommelfeuer von Lügen, Verleumdungen und Diffamierungen gegen die Nationale Opposition eröffnen. Durch dieses vergiftete Klima wird der Grundstein zu solchen Brandanschlägen gelegt. Sind dies also die Argumente der regierenden Parteien? Wieso spricht man in so genannten Talkshows immer nur über Nationalisten, aber niemals mit ihnen? Wenn wir wirklich so wären, wie gewisse Personenkreise dies behaupten, müsste es doch für die selbst ernannten Superdemokraten ein leichtes sein, unsere Argumente zu wiederlegen. Dies geschieht allerdings nie, nicht ohne Grund erteilt man uns bei Podiumsdiskussionen Hausverbot – auch hier in der Vorderpfalz. Ist das etwa die viel zitierte Demokratie und Meinungsfreiheit? Elmstein – 2002 Kirchheim - 2006 Altleiningen - 2007 Im Januar diesen Jahres randalierten hunderte von Antifaschisten auf ihren Demonstrationen in Grünstadt und Kirchheim – Ein eindrucksvolles Bild vom so genannten „Aufstand der Anständigen“. Und erst letzte Woche beschloss der Ortsverband Leiningerland der GRÜNEN auch in Zukunft mit diesen Randalierern zusammenarbeiten zu wollen! Im Juli ...
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Obwohl das Bundesverfassungsgericht die digitale Hausdurchsuchung unlängst als unzulässig abwies, erklärte Peter Altmeier (CDU) ob einer Anfrage, dass man die Rechtsgrundlagen für digitale Hausdurchsuchungen bereits besitze. Dass das Bundesverfassungsgericht da anderer Ansicht ist, interessiert ohnehin niemanden, und notfalls werden halt einfach ein paar Gesetze verändert. Altmeier führte aus, dass es dem Verfassungsschutz, dem Bundesnachrichtendienst (BND) und dem Militärischen Abschirmdienst (MAD) ausdrücklich gestatt sei digitale Hausdurchsuchungen durchzuführen. Altmeier bezieht sich dabei auf das Bundesverfassungsschutgesetz (1), das Militärische Abschirmdienstgesetz (2) und auf das Bundesnachrichtendienstgesetz (3). Alle drei Verordnungen scheinen für die Bundesregierung über dem Grundgesetz zu stehen. Die zuständigen Paragraphen sind wie üblich schwammig formuliert, sodass sich eigentlich alles und jeder überwachen läßt, wenn man es nur richtig formuliert. Der Präsident des Bundeskriminalamtes (BKA), Jörg Ziercke, erklärte indes: „Eine polizeiliche Online-Durchsuchung ist kein Hacking“, da sie ein polizeiliches Werkzeug sei, „das im Einzelfall gegen tatverdächtige Schwerstkriminelle zum Einsatz kommen kann - kontrolliert und hochprofessionell.“ Ziercke möchte aber die Privatanwender beruhigen, da man durch den Einsatz von nicht näher bezeichneten “Schlüsselbegriffen” private Daten gar nicht ...
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Utrecht, Niederlande: Nachdem eine marokkanische Polizisten den 54-jährigen Niederländer Rinie Mulder erschossen hat, kam es in den darauffolgenden Nächten zu Ausschreitungen im Utrechter Stadtteil Ondiep. Mulder hatte die Polizei gerufen, als er sah, dass mehrere marokkanische Jugendliche eine schwangere Niederländerin bedrängten. Da die Polizei nicht schnell genug zur Stelle war, ging Mulder dazwischen und entriß einem der Marokkaner sein Messer. Der eintreffenden Polizei signalisierte er, dass er sie gerufen habe, um kurz darauf von einer marokkanischen Polizistin mit einer Kugel niedergestreckt zu werden. Anwohner berichteten, dass die Polizei schon seit Jahren kriminelle Ausländerbanden schalten und walten läßt, wie sie möchten. Dies und die Ermordung Mulders gaben den Anstoß für einen Aufstand der niederländischen Bevölkerung. Während wir für die Gefühle dieser Menschen durchaus Verständnis haben, können wir allerdings nicht verstehen, warum sich zahlreiche von ihnen lieber an parkenden Autos zu schaffen gemacht haben, anstatt den Zorn auf fremdländische Jugendbanden zu richten, und ihnen ein für alle mal deutlich zu machen, dass sie in den Niederlanden nichts verloren haben, wenn sie sich nicht benehmen können. Es ist jedoch erfreulich zu sehen, dass die Niederländer noch Mumm in den Knochen haben, und selbst ein Mann im Alter von 54 Jahren noch bereit ist, eine schwangere Volksgenossin gegen eine Überzahl fremdvölkischer ...
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