12.08.2012
Das Neustadter Verwaltungsgericht hat entschieden, daß ein Trauermarsh durch Haßloch am Volstrauertag zu Recht seitens der Kreisverwaltung unteragt wurde. Der NPD Kreisverband Deutsche Weinstraße hatte Anfang November einen Trauermarsch angemeldet, der vom Rathausplatz Haßloch aus an zwei Gedenkmalen für Kriegsopfer vorbei bis Böhl-Iggelheim führen sollte. Der Kreis Bad Dürkheim und der Rhein-Pfalz-Kreis untersagten den Trauermarsch, weil diese angeblich nicht dem Charakter des Volkstrauertags entsprechen würde und ein Verstoß gegen das Landesfeiertagsgesetz darstelle. Außerdem sei eine erhöhte Lärmbelästigung durch Gegendemonstranten zu erwarten.
Der Amelder Klaus Armstroff wird gegen das Urteil vom VG Neustadt Berufung einlegen. Kaus Armstroff sagte hierzu: "Ein Trauermarsh entspricht sehr wohl dem Charachter des Volkstrauertages und mögliche Gegenprotete und die damit verbundene Lärmbelästigung sind nicht dem Veransalter zuzurechnen."
Nachdem die Stadt Trier eine vom NPD Kreisverband Trier beantragte Versammlung zum Thema "Von der Finanz- zur Eurokrise - Zurück zu D-Mark" am Gedenktag für die Opfer des Nationalsozialismus gegen den Willen des Anmelders auf den 28. Januar verschoben hatte, versuchte der NPD-Kreisverband sin recht einzuklagen.Der Verwaltungsgerichts Trier teilte die Auffassung der Stdtverwaltung, daß die für den 27. Januar geplante Veranstaltung einen "Provokationswirkung" gehabt habe und dem sittlichen Empfinden der Bürger zuwider gelaufen wäre.
Jeglicher Kommentar erübrigt sich und es wird sicherlich in die nächste Rechtsinstanz gehen.
Quelle: Klaus Armstroff / www.npd-in-rlp.de