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31.12.2009

Lesezeit: etwa 1 Minute

Linker Terror - Bundesanwaltschaft lehnt Ermittlungen ab!

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Die linksextreme Gewalt ist gegenüber dem letzten Jahr stark angestiegen. In Berlin und Hamburg brennen fast täglich Autos, die von linken Brandstiftern angezündet werden. Hunderte Autos sind dieses Jahr schon den linken Brandanschlägen zum Opfer gefallen. Auch die Gewalt gegen Polizisten steigt bedrohlich an. Selbst vor Polizeiwachen machen die Täter keinen Halt mehr, denn selbst Polizeiwachen wurden von den linken Tätern schon angegriffen. Die Polizei befürchtet, das es nur noch eine Frage der Zeit ist, wann die ersten Todesopfer zu beklagen sind.

Deshalb hatte die Polizeigewerkschaft die Bundesanwaltschaft zur Übernahme der Ermittlungen gegen die linken Gewalttäter aufgefordert, um der Anschlagsserie endlich ein Ende zu bereiten. Doch die Bundesanwaltschaft lehnte die Übernahme der Ermittlungen ab!

Die Karlsruher Behörde sei angeblich „gesetzlich nicht ermächtigt, jedwede Taten aus diesem Bereich an sich zu ziehen“, sagte ein Sprecher der Behörde. „Dies geht nur, wenn die Taten bestimmt und geeignet sind, die innere Sicherheit zu beeinträchtigen und als Staatsschutzdelikt besondere Bedeutung haben.“ Die innere Sicherheit ist also selbst nach hunderten Brandanschlägen laut Ansicht der Bundesanwaltschaft nicht gefährdet!

Die Mehrzahl der linksextremistisch motivierten Straftaten bleibt somit in der Zuständigkeit der Staatsanwaltschaften der Länder, welche aber anscheinend mit der Vielzahl der Brandanschläge überfordert sind. Zumindest sei die linksextremistische Anschlags-Welle laut Bundesanwaltschaft „Besorgnis erregend“. Aber aus Sicht des Staates ist dies noch kein Grund, gegen den linken Terror auch endlich vorzugehen.

Ganz anders verhielt sich wiederum die Bundesanwaltschaft im Falle einer Prügelei unter Betrunkenen. Als sich 2006 in Potsdam zwei betrunkene Deutsche mit dem ebenfalls betrunkenen Äthiopier Ermyas M. prügelten, schritt die Bundesanwaltschaft sofort ein. Die beiden Deutschen wurden wie die schlimmsten Terroristen verhaftet und umgehend mit einem Hubschrauber nach Karlsruhe verbracht, wo sie von der Bundesanwaltschaft verhört wurden. Der Fall wurde bundesweit von den Medien hochgepuscht. Doch den beiden Deutschen konnte keine Schuld an der Prügelei nachgewiesen werden, und wurden folgerichtig vom Gericht freigesprochen.

Für Trunkenheitsprügeleien ist die Bundesanwaltschaft also zuständig, für bundesweit verübte Brandanschläge wiederum nicht...

Quelle: http://www.nationaler-beobachter.tk/

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