21.08.2012
Am 20. August begann der Prozess bzgl. der Bildung einer kriminellen Vereinigung "Aktionsbüro Mittelrhein" gegen Nationalisten vor dem Koblenzer Landgericht. Angeklagt sind 26 Männer im Alter zwischen 19 und 54 Jahren. Den Beschuldigten wird im Detail vorgeworfen, Mitglied bzw. Unterstützer einer kriminellen Vereinigung - dem "Aktionsbüro Mittelrhein" - zu sein. Mitglieder der Gruppe lebten bis März in einer Wohngemeinschaft im sogenannten "Braunen Haus" in Bad Neuenahr-Ahrweiler.
Außerdem wirft man einigen Beschuldigten in der über 900 Seiten umfassenden Anklageschrift schweren Landfriedensbruch und das Verwenden verfassungswidriger Kennzeichen vor. Als angebliche Beweise hierfür liefert man die Gegenwehr auf einen Angriff auf nationale Flugblattverteiler in Wuppertal, einer Auseinandersetzung mit Linksextremisten in Dresden zum Trauermarsch 2011 und einer Auseinandersetzung nach einer linken Outingaktion in Ahrweiler. Man wirft den Beschuldigten vor, gezielte Anti-Antifa Arbeit geführt zu haben. Unter den Verteidigern der Angeklagten ist auch Udo Vetter, der mit dem "lawblog" das größte Anwaltsblog Deutschlands betreibt. Jedem Angeklagten wurden 2 Pflichtverteidiger gestattet.
Der 1. Prozesstag:
Mit einem völlig überzogenen Sicherheitsaufgebot startete der Prozess vor dem Koblenzer Landgericht. Einlasskontrolen wie an Flughäfen, Ausweiskopien, Schuhkontrollen und andere Schikanen mussten Freunde und Angehörige der Angeklagten über sich ergehen lassen. Die Presse konnte derweilen ohne Kontrollen mit großen Taschen in den Gerichtssaal rein- und rausspazieren. Die 23 sich noch in Untersuchunghaft befindeten Angeklagten wurden in Handschellen in den Gerichtssaal gebracht und dabei wie Schwerstkriminelle behandelt. Zu gleichen Zeit durfte eine Sexualstraftäter "Mörder von Lena" ohne Handschellen den Gerichtssaal betreten. Der aus dem Gefängnis entlassene Verräter Axel Reitz sowie 2 weitere Angeklagte, die belastende Aussagen tätigten und somit frühzeitig aus der U-Haft entlassen wurden, waren ebenfalls anwesend. Unter den Zuhören befanden sich neben vielen Freunden und Angehörigen auch die rheinlandpfälzische NPD-Landesvorsitzende Dörthe Armstroff und der der NPD-Landesvorsitzende von NRW Claus Cremer.
Video der Tagesschau
Video des SWR
Bilder vom Prozess der Rheinzeitung
Obwohl für Presse und Zuschauer jegliche elektronische Geräte im Gerichtssaal verboten waren, konnte eine Redakter der Rheinzeitung in Form eines Echtzeittickers über den Prozess aus dem Gerichtssaal heraus berichten.
Walter Schmengler, Vertreter der Staatsanwaltschaft Koblenz, wollte zu Beginn des 1. Verhandlungstages mit dem Verlesen der Anklageschrift beginnen, wurde aber sofort von den Verteidigern unterbrochen. Die Verteidugng stellte nun zahlreiche Anträge. In dem Befangenheitsantrag gegen die drei Richter bezweifelt ein Verteidiger die Neutralität des Gerichts, da diese schon in einem Brief an alle Angeklagten diese als Mitglied in einer kriminellen Vereinigung betitelten und somit schon von vornherein das "Aktionsbüro Mittelrhein" als kriminelle Vereinigung einstufen. Es folgten ein weiterer Befangenheitsantrag eines Verteidigers gegen den Vorsitzenden Richter Hans-Georg Göttgen sowie eine Besetzungsrüge gegen einen Ergänzungsrichter. Darüber hinaus rügte ein Verteidiger den Anklagesatz, weil darin die Unschuldsvermutung zu kurz komme und die Laienrichter somit unzulässig beeinträchtigt würden.
Der Antrag auf Ausschluss der Öffentlichkeit bei der Verlesung der Anklage wurde jedoch zurückgewiesen. Eine Verteidigerin hatte dargelegt, dass Angehörige der linken Szene im Saal sein könnten und persönliche Daten der Angeklagten für Gegenaktionen nutzen könnten. Daraufhin betonte der Vorsitzende Richter Göttgen, daß keine Anschriften verlesen wurden und daher auch keine "schutzwürdigen Interessen" verletzt werde.
Im Verfahren AB-Mittelrhein scheint es den staatlichen Organen vorallem darum zu gehen, die erfolgreiche nationale Arbeit der letzten Jahre im Rheinland zu bekämpfen, persönliche Existenzen soweit möglich zu ruinieren und einen gerichtlichen Testlauf bzgl. der Kriminalisierung nationaler Strukturen mit dem Gebilde "Der Bildung einer kriminellen Vereinigung" nach §129 StGB durch zu führen.
Quelle: infoportal24.org