10.05.2012
Der Verbotswahn der nordrhein-westfälischen Behörden setzt sich mit einer erneuten Razzia gegen nationale Aktivisten fort: Nachdem Mitte März das „Aktionsbüro Mittelrhein“ als kriminelle Vereinigung eingestuft und 23 nationale Deutsche verhaftet wurden, folgte Ende April der ebenfalls als kriminelle Vereinigung eingestufte „Freundeskreis Rade“. Anfang Mai setzt sich die Verbotspolitik der rot-grünen Landesregierung fort, die nun durch das Innenministerium ein Vereinsverbot der „Kameradschaft Walter Spangenberg“ (Köln) verhängte. In diesem Zusammenhang kam es zu 14 Hausdurchsuchungen, eine hiervon in Dortmund. Grund des Verbotes soll die Ablehnung der bundesrepublikanischen Rechtsordnung und eine Wesenverwandschaft mit dem Nationalsozialismus sein, die von Innenminister Jäger als “geistige Brandstiftung” bezeichnet wird. Offensichtliches Ziel der sich häufenden Repressionen ist der Versuch, die nationale Bewegung zu schwächen und einzelne Personen einzuschüchtern. Zu groß scheint die Angst der Herrschenden, die angesichts der immer größeren Probleme, die in unserem Land offenkundig werden, vor der Sorge eines in der Bevölkerung aufkommenden Unmutes mit Schikanen und Verboten reagieren. Selbstverständlich wird dieser Weg aber letztendlich erfolglos bleiben: Die Geschichte – und nicht zuletzt die der Deutschen – hat mehr als einmal bewiesen, das Verzweiflungstaten des Staates in den seltensten Fällen ...
09.05.2012
Gut gefüllt war der Gerichtssaal am gestrigen Dienstag im Verwaltungsgericht Trier im Prozeß gegen den Ausschluß des 2009 in den Stadtrat gewählten NPD-Landespressesprecher Safet Babic. Nach einer eindrucksvollen Kundgebung vor dem Gerichtsgebäude, zu der sage und schreibe NULL Gegner erschienen, begann die Verhandlung. Auch in den Zuschauerrängen war lediglich Fabian Jelonek, Sprecher des Multikulti-Zentrums als politischer Gegner zu finden, was zeigt, daß der „antifaschistische Widerstand“ in Trier offensichtlich vom Staat selbst organisiert ist und man gestern nach außen den „heilen Rechtsstaat“ ohne politische Beeinflussung darstellen wollte. SWR Bericht "Ausschluss von NPD-Stadtrat Babic vor Gericht" Safet Babic, der auch von Anhängern auch angrenzenden Bundesländern und von der KPV Unterstützung erfuhr, zeigte in eineinhalb Stunden detailliert zahlreiche Formfehler auf, die eindeutig zu Lasten des Trierer Oberbürgermeisters Jensen gehen. Zudem mußte auch das Gericht eingestehen, daß die vermutete Verfassungswidrigkeit des §31 GemO, der in Rheinland-Pfalz einzigartig ist, durchaus wahrscheinlich, aber von Karlsruhe zu prüfen ist. Babic war, im Gegensatz zum Vertreter der Stadt, gut vorbereitet, argumentativ stark und zeigte sich kampfbereit. Er schloß seine Stellungnahme mit den Worten: „Revolutionäre kapitulieren niemals!“ Der Bundesvorsitzende der KPV, Hartmut Krien, sagte gestern hierzu: „Daß ein vom ...
06.05.2012
Vor dem Dortmunder Amtsgericht fand am Freitag (4. Mai 2012) der zweite Verhandlungstag in dem Verfahren gegen die beiden nationalen Aktivisten Alexander D. und Dennis G. statt. Beiden wird vorgeworfen, eine nationale Spontandemonstration am 1. Mai 2009 geplant und durchgeführt zu haben, wobei es zu Straftaten gekommen sein soll. Tatsächliche Beweise für die vorgeworfene Organisation der Demonstration wurden bisher aber nicht erbracht, was sich auch am zweiten Verhandlungstag nicht änderte. So folgten über den Tag mehrere Vernehmungen von Polizeibeamten der Recklinghausener und Dortmunder Einsatzhundertschaft, die jedoch keinerlei Angaben zu den Beschuldigten machen konnten. Insbesondere die Recklinghausener Polizisten beschrieben lediglich ihre persönlichen Erlebnisse während der Einschließung einer größeren Personengruppe in der Nähe des Westenhellwegs, die für das Verfahren aber völlig belanglos ist. Zwei Polizisten der Dortmunder Einsatzhundertschaft schilderten derweil eine dubiose Personenkontrolle in der „Thusneldastraße“ in Dortmund-Dorstfeld, wo fünf „dem rechten Spektrum zuzuordnende“ Personen zur Mittagszeit des 1. Mai 2009 angetroffen wurden. Aufgrund der Vermutung der Beamten, die Kontrollierten hätten an der Spontandemonstration teilgenommen, erfolgte eine Ingewahrsamnahme, wobei angeblich die Äußerung gefallen sei, man „wollte eine ‘Notanschrift’ aufsuchen“. Wer diese Aussage getätigt hat ...
25.04.2012
Immer wieder erhalten wir Anfragen, was eigentlich unter der „Opferwürdeverletzung“ des § 130 IV StGB zu verstehen ist. Aus diesem Grunde daher im folgenden hierzu ein Überblick: Die seit dem 25.03.2011 geltende, neue Vorschrift der „Opferwürdeverletzung“ ist kein allgemeines Gesetz, sondern ein Sonderrecht. Es steht aber mit der Meinungsfreiheit in Einklang, weil das Grundgesetz als Gegenentwurf zu dem Totalitarismus des nationalsozialistischen Regimes gedeutet werden kann (BVerfG, Beschluß vom 04.11.2009, Az. 1 BvR 2150/08. Eine Opferwürdeverletzung liegt vor, wenn jemand den öffentlichen Frieden dadurch stört, daß er die nationalsozialistische Gewalt- und Willkürherrschaft billigt, verherrlicht oder rechtfertigt. Der öffentliche Friede wird dabei gestört, wenn die Öffentlichkeit von der Tat erfährt. Die Opferwürde wird dann verletzt, wenn eine Identifikation mit der nationalsozialistischen Rassenideologie erfolgt. Die nationalsozialistische Gewalt- und Willkürherrschaft wiederum wird im übrigen bereits dann gebilligt, verherrlicht oder gerechtfertigt, wenn eine einzelne Person geehrt wird, die eine derartige Symbolfigur ist (BVerfG aaO und BVerwG, Urteil vom 25.06.2008, Az. 6 C 21/07, zu finden in NJW 2009, 98). In der Rechtsprechung wurde eine Opferwürdeverletzung bejaht, – unterlassen Sie daher derartige Äußerungen und Handlungen -, - eine Versammlung zum Gedenken an ...
24.04.2012
Wie zu erwarten hob heute am 23. April 2012 das Verwaltungsgericht Bayreuth das Verbot der Stadt Hof zur nationalen 1.Mai-Demo vollumfänglich auf. Die Kosten des Verfahrens trägt damit die Saalestadt. Damit wurde wieder einmal deutlich, daß politische und widerrechtliche Gutmenschenverbote vor den Gerichten kaum Bestand haben. Wie zu erwarten hob heute am 23. April 2012 das Verwaltungsgericht Bayreuth das Verbot der Stadt Hof zur nationalen 1.Mai-Demo vollumfänglich auf. Die Kosten des Verfahrens trägt damit die Saalestadt. Damit wurde wieder einmal deutlich, daß politische und widerrechtliche Gutmenschenverbote vor den Gerichten kaum Bestand haben. Stadt rechnet mit gewalttätiger DGB-Demo Interessant war dabei die Einschätzung der Hofer Verbotsverfügung, daß militante und gewaltbereite Linksautonome die Anmeldung des volksfeindlichen Deutschen Gewerkschaftsbundes (DGB) nutzen werden, um sich dort unter die Gegendemonstranten zu mischen (siehe auch: DGB-Anmeldung gegen nationalen Aufmarsch am 1. Mai in Hof (03.04.12) Selbst linke Verbotsschreier hielten die Demountersagung für haltlos Selbst die Protagonisten und Verbotsbefürworter rechneten bereits mit der Aufhebung des Untersagungsbescheides. Auch dies belegt eindeutig, daß Ordnungsämter und Behörden für Unrechtsbeschlüsse gegen nationalgesinnte Deutsche gezielt instrumentalisiert werden. Die Mobilisierung zur Demonstration “Zeitarbeit abschaffen - ...
24.04.2012
Wenn ein junges Volk aufsteht und die Behörden rot sehen Wir haben es ja wirklich gut. Wir leben in einem Staat, der sich „demokratisch“ nennt. Dürfen eine Republik unser eigen nennen, die für sich in Anspruch nimmt, die Idee der „Freiheit“ in bestmöglicher Weise zu verkörpern. Schön das alles. Ein richtiges Paradies auf Erden. Aber leider nur theoretisch, leider nur auf dem Papier. Denn wer die stets so hoch gepriesene Freiheit in diesem Land tatsächlich einmal kritisch überprüft, wer ausschert aus dem Heer der braven Lämmlein, die sich vom Zeitgeist gängeln lassen, der kann sich ganz schnell auf eine blutige Nase gefasst machen. Das gilt nicht nur für das Aussprechen unliebsamer Meinungen. Das gilt auch für die aktive Pflege deutschen Kulturguts, wie beispielsweise das Singen von Liedern. Viele mögen es kaum glauben, doch es ist in diesem ach so freien Staat sogar strafbar, bestimmte Melodien auch nur zu summen. Auch Noten können gemäß BRD-Gesetzen eben kriminell sein. Da bleibt einem das Hohe C doch glatt im Halse stecken... Es ist dabei aber keineswegs so, dass wenigstens irgendwo verbindlich festgeschrieben wäre, welche Lieder denn nun in der BRD gesungen werden dürfen und an welche man besser nicht einmal nur im Stillen denken sollte. Nein, hier ist reine Willkür oft das Kriterium. Schlüssige Argumente und sachliche rechtliche Begutachtung weichen nur allzu oft einer in vorauseilendem Gehorsam handelnden repressiven ...
18.04.2012
Im Zuge unserer Anti-Euro-Kampagne werden auf verschiedenen öffentlichen Kundgebungen und Demonstrationen zum Zwecke der erhöhten Aufmerksamkeit Eselsmasken eingesetzt mit dem Motto „Ich Esel glaube an die Zukunft des Euro.” Von den Versammlungsbehörden wird versucht, diese Eselsmasken zu verbieten. Als Grund wird das Vermummungsverbot des Versammlungsgesetzes angegeben und ähnliche Aktionen vor etwa 35 Jahren, bei denen es um die Leugnung des Holocaust ging. Im Zuge unserer Anti-Euro-Kampagne werden auf verschiedenen öffentlichen Kundgebungen und Demonstrationen zum Zwecke der erhöhten Aufmerksamkeit Eselsmasken eingesetzt mit dem Motto „Ich Esel glaube an die Zukunft des Euro.” Von den Versammlungsbehörden wird versucht, diese Eselsmasken zu verbieten. Als Grund wird das Vermummungsverbot des Versammlungsgesetzes angegeben und ähnliche Aktionen vor etwa 35 Jahren, bei denen es um die Leugnung des Holocaust ging. Das Verwaltungsgericht Potsdam hat in einer Entscheidung von Ende März 2012 ein solches Verbot aufgehoben und die beantragten Eselsmasken als Kundgebungsmittel zugelassen. Der Text der Gerichtsentscheidung ist als PDF-Datei beigefügt. Bei der Versammlungsanmeldung ist so zu verfahren: Der Einsatz der Eselsmasken muß zahlenmäßig begrenzt sein. 10 bis 15 Stück dürften angemessen sein. Der Einsatz der Eselsmasken muß mit der Versammlungsanmeldung zusammen als „Kundgebungsmittel” erfolgen. Dann ...
05.04.2012
Am 29. Oktober 2011 wollte der "Heimatschutz Donnersberg" (HsD) in der über 5000 Tausend Seelen Stadt Rockenhausen eine Kundgebung zum Thema: "Wir zahlen nicht für eure Krise - Wir sind nicht das Sozialamt der Welt" durchführen! Diese scheiterte allerdings, wegen eines wirren und mittlerweile auch rechtswidrigen Verbotes! Schon während des Kooperationsgespräches zeigte man gegenüber den beiden Anmeldern großen Unmut und versuchte einiges über das Kameradschaftsleben am Fuße des Donnersberges zu erfahren und stellte immer wieder gezielte Fangfragen! Da dies aber weder mit dem Ablauf noch mit den Rednerbeiträgen der Kundgebung zu tun hatte, bissen die eifrigen Fragensteller von Staatsschutz, Polizei und Kreisverwaltung bei den beiden auf Granit! Kurios zeigte sich aber auch der Unmut gegenüber dem Nationalen Widerstand im Donnersbergkreis, als man versuchte den ursprünglichen Platz der Kundgebung zu verschieben, auf einen weit im Abseits gelegeneren Kundgebungsplatz! Auf die Frage einer der beiden Anmelder hin, wer denn überhaupt den Marktplatz besetze, konnte man keine genaue Antwort geben außer: "Lassen sie sich überraschen" und "Da müssten Sie schon selbst hinkommen um dies zu erfahren"! Laut einer sicheren Quelle, wurde 1 Tag vor der angesetzten Kundgebung (also 4 Tage NACH dem Kooperationsgespräch) das "Deutsche Rote Kreuz" angerufen und dem verantwortlichen dort wurde mittgeteilt, er habe den Auftrag, einen Rettungswagen und 2 ...
31.03.2012
Ein regionales Gesetz über das Verbot der Propaganda von Homosexualität und Pädophilie unter Minderjährigen ist am Freitag in Sankt Petersburg in Kraft getreten, teilt der Gesetzgebende Ausschuss des Petersburger Stadtparlaments mit. Laut dem Gesetz werden öffentliche Handlungen, die auf die Propaganda von männlicher und weiblicher Homosexualität, Bisexualität oder Transgenderismus (LGBT) unter Minderjährigen abzielen, mit einer Geldstrafe zwischen 5000 Rubel (für natürliche Personen) und 500 000 Rubel (juristische Personen) geahndet (ein Euro entspricht etwa 40 Rubel). Der Petersburger Gesetzentwurf hatte bereits im Stadium der Diskussion ein starkes Echo im In- und Ausland ausgelöst. Das US-Außenamt äußerte seine Besorgnis darüber, Kundgebungen gegen die Annahme des Gesetzes fanden im In- und Ausland statt. Russische LGBT-Aktivisten appellierten an die Regierungen der USA, der EU-Länder und Kanadas, dem Autor des Gesetzentwurfs, dem Abgeordneten Vitali Milonow, sowie dem Gouverneur von Sankt Petersburg, Georgi Poltawtschenko, der das Gesetz unterzeichnete, die Einreise in ihre Länder zu verbieten. Die Botschaft Kanadas wandte sich an die schwulen und lesbischen Bürger und Bürgerinnen ihres Landes, mit dem Hinweis, während des Aufenthalts in Sankt Petersburg „auf eine öffentliche Bekundung ihrer Gefühle zu verzichten“. Indessen setzten sich unter anderem die Vorsitzende des Föderationsrates (Russlands ...
28.03.2012
Wie bekannt geworden ist, verschickt die Polizei aus Dresden derzeit im gesamten Bundesgebiet so genannte Ermittlungsersuchen. Dabei handelt es sich um Beschuldigtenvernehmungen einzelner Personen, die sich zum Beispiel in der Gruppe “Freital” befunden haben, also den Fußweg von Freital nach Dresden in Anspruch genommen haben, da sämtliche andere Zufahrtswege zu der angemeldeten Versammlung am 19. Februar 2011 in Dresden bereits blockiert waren bzw. die zuständige Einsatzbehörde den Zugang für potentielle Versammlungsteilnehmer nicht ermöglichte. Den Empfängern der besagten Ermittlungsersuchen wird der Straftatbestand des schweren Landesfriedensbruches vorgeworfen. Sie sollen sich in einer Gruppe von etwa 1500 Personen bewegt haben, aus der Polizeibeamte und Einrichtungen mit Steinen, Flaschen und Feuerwerkskörpern angegriffen wurden. Keiner der bisher angezeigten Personen konnte eine einzige Tat direkt nachgewiesen werden. Daher lautete die Begründung “man habe sich nicht von der Gruppe der Angreifer distanziert”. Viel interessanter allerdings dürfte der beigefügte Fragebogen der Polizei aus Dresden sein. Denn so sollen die vernehmenden Beamten aus den jeweiligen Bundesländern die Beschuldigten nach einer Reihe völlig irrelevanter Dinge ausfragen. Darunter unter anderem: - Mit wem und wie man nach Dresden gefahren ist? - Welches Busunternehmen wurde gebucht und was hat es gekostet? - Was ist auf der Fahrt passiert? - Wer hat den Bus geleitet? - Wer war in ...
28.03.2012
Urteil zum “WM-Planer”: Alles zurück auf Anfang Vor rund einem Jahr hob das Landgericht Berlin das im Jahr 2006 ergangene Urteil gegen den damaligen NPD-Parteivorsitzenden Udo Voigt, den damaligen Bundesgeschäftsführer Klaus Beier und den Leiter des Amtes Recht Frank Schwerdt auf. Dieses hatte alle drei zuvor wegen der Veröffentlichung eines “WM-Planers”, der u. a. die Aufschrift “Weiß – nicht nur eine Trikotfarbe” und nach Ansicht des Gerichtes ein verfremdetes Bild des Fußballprofis Patrick Owomoyela zeigen soll, wegen Beleidigung und Volksverhetzung verurteilt. Das Landgericht sah durch den “WM-Planer” diese Tatbestände nicht erfüllt und sprach die zuvor Verurteilten frei. Am gestrigen Montag verhandelte schließlich das Kammergericht Berlin über eine von der Staatsanwaltschaft und dem Nebenkläger Owomoyela beantragten Revision. In seiner Entscheidung verwarf das Kammergericht einen großen Teil der vom Landgericht ausgeführten Begründung, bezeichnete sie an vielen Stellen als unvollständig. Das Verfahren wurde zur erneuten Verhandlung zurück an eine andere Kammer des Landgerichtes verwiesen. Quelle: http://ds-aktuell.de ...