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Recht

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10.05.2012

Erneute Repres­sionen in NRW / Eine Durch­suchung in Dortmund

Lesezeit: etwa 1 Minute

Der Verbotswahn der nordrhein-westfälischen Behörden setzt sich mit einer erneuten Razzia gegen nationale Aktivisten fort: Nachdem Mitte März das „Aktionsbüro Mittelrhein“ als kriminelle Vereinigung eingestuft und 23 nationale Deutsche verhaftet wurden, folgte Ende April der ebenfalls als kriminelle Vereinigung eingestufte „Freun­deskreis Rade“. Anfang Mai setzt sich die Verbot­spolitik der rot-grünen Landes­regierung fort, die nun durch das Innen­minis­terium ein Verein­sverbot der „Kamera­dschaft Walter Spangenberg“ (Köln) verhängte. In diesem Zusam­menhang kam es zu 14 Hausdurch­suchungen, eine hiervon in Dortmund. Grund des Verbotes soll die Ablehnung der bundes­repub­likanischen Recht­sordnung und eine Wesen­verwand­schaft mit dem National­sozialismus sein, die von Innen­minister Jäger als “geistige Brand­stiftung” bezeichnet wird. Offen­sicht­liches Ziel der sich häufenden Repres­sionen ist der Versuch, die nationale Bewegung zu schwächen und einzelne Personen einzuschüchtern. Zu groß scheint die Angst der Herrschenden, die angesichts der immer größeren Probleme, die in unserem Land offenkundig werden, vor der Sorge eines in der Bevölkerung aufkom­menden Unmutes mit Schikanen und Verboten reagieren. Selbst­verständlich wird dieser Weg aber letztendlich erfolglos bleiben: Die Geschichte – und nicht zuletzt die der Deutschen – hat mehr als einmal bewiesen, das Verzweif­lungs­taten des Staates in den seltensten Fällen ...

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09.05.2012

Prozeß vor dem Trierer Verwal­tungs­gericht wegen Ausschluß aus dem Stadtrat (+Video)

Lesezeit: etwa 2 Minuten

Gut gefüllt war der Gerichtssaal am gestrigen Dienstag im Verwal­tungs­gericht Trier im Prozeß gegen den Ausschluß des 2009 in den Stadtrat gewählten NPD-Landesp­ressesp­recher Safet Babic. Nach einer eindrucks­vollen Kundgebung vor dem Gerichts­gebäude, zu der sage und schreibe NULL Gegner erschienen, begann die Verhandlung. Auch in den Zuschauer­rängen war lediglich Fabian Jelonek, Sprecher des Multikulti-Zentrums als politischer Gegner zu finden, was zeigt, daß der „antifaschis­tische Widerstand“ in Trier offen­sichtlich vom Staat selbst organisiert ist und man gestern nach außen den „heilen Rechtsstaat“ ohne politische Beein­flussung darstellen wollte. SWR Bericht "Ausschluss von NPD-Stadtrat Babic vor Gericht" Safet Babic, der auch von Anhängern auch angren­zenden Bundes­ländern und von der KPV Unter­stützung erfuhr, zeigte in eineinhalb Stunden detailliert zahlreiche Formfehler auf, die eindeutig zu Lasten des Trierer Oberbür­germeisters Jensen gehen. Zudem mußte auch das Gericht eingestehen, daß die vermutete Verfas­sungs­widrigkeit des §31 GemO, der in Rheinland-Pfalz einzigartig ist, durchaus wahrscheinlich, aber von Karlsruhe zu prüfen ist. Babic war, im Gegensatz zum Vertreter der Stadt, gut vorbereitet, argumen­tativ stark und zeigte sich kampfbereit. Er schloß seine Stellung­nahme mit den Worten: „Revolutionäre kapitulieren niemals!“ Der Bundes­vorsitzende der KPV, Hartmut Krien, sagte gestern hierzu: „Daß ein vom ...

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06.05.2012

Infoportal Dortmund: Zweiter Verhand­lungstag im „1. Mai Prozess“

Lesezeit: etwa 3 Minuten

Vor dem Dortmunder Amtsgericht fand am Freitag (4. Mai 2012) der zweite Verhand­lungstag in dem Verfahren gegen die beiden nationalen Aktivisten Alexander D. und Dennis G. statt. Beiden wird vorgeworfen, eine nationale Spontan­demo­nstration am 1. Mai 2009 geplant und durch­geführt zu haben, wobei es zu Straftaten gekommen sein soll. Tatsäch­liche Beweise für die vorge­worfene Organisation der Demonstration wurden bisher aber nicht erbracht, was sich auch am zweiten Verhand­lungstag nicht änderte. So folgten über den Tag mehrere Verneh­mungen von Polizeibeamten der Recklin­ghausener und Dortmunder Einsat­zhun­dertschaft, die jedoch keinerlei Angaben zu den Beschul­digten machen konnten. Insbe­sondere die Recklin­ghausener Polizisten beschrieben lediglich ihre persön­lichen Erlebnisse während der Einschließung einer größeren Personeng­ruppe in der Nähe des Westen­hellwegs, die für das Verfahren aber völlig belanglos ist. Zwei Polizisten der Dortmunder Einsat­zhun­dertschaft schilderten derweil eine dubiose Personen­kont­rolle in der „Thusnel­dastraße“ in Dortmund-Dorstfeld, wo fünf „dem rechten Spektrum zuzuord­nende“ Personen zur Mittagszeit des 1. Mai 2009 angetroffen wurden. Aufgrund der Vermutung der Beamten, die Kontrol­lierten hätten an der Spontan­demo­nstration teilge­nommen, erfolgte eine Inge­wahr­samnahme, wobei angeblich die Äußerung gefallen sei, man „wollte eine ‘Notanschrift’ aufsuchen“. Wer diese Aussage getätigt hat ...

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25.04.2012

Deutsches Rechtsbüro: Die Opfer­würdever­letzung

Lesezeit: etwa 3 Minuten

Immer wieder erhalten wir Anfragen, was eigentlich unter der „Opfer­würdever­letzung“ des § 130 IV StGB zu verstehen ist. Aus diesem Grunde daher im folgenden hierzu ein Überblick: Die seit dem 25.03.2011 geltende, neue Vorschrift der „Opfer­würdever­letzung“ ist kein allgemeines Gesetz, sondern ein Sonderrecht. Es steht aber mit der Meinungs­freiheit in Einklang, weil das Grundgesetz als Gege­nentwurf zu dem Totalitarismus des national­sozialis­tischen Regimes gedeutet werden kann (BVerfG, Beschluß vom 04.11.2009, Az. 1 BvR 2150/08. Eine Opfer­würdever­letzung liegt vor, wenn jemand den öffent­lichen Frieden dadurch stört, daß er die national­sozialis­tische Gewalt- und Willkür­herrschaft billigt, verher­rlicht oder recht­fertigt. Der öffentliche Friede wird dabei gestört, wenn die Öffent­lichkeit von der Tat erfährt. Die Opferwürde wird dann verletzt, wenn eine Identifikation mit der national­sozialis­tischen Rassenideologie erfolgt. Die national­sozialis­tische Gewalt- und Willkür­herrschaft wiederum wird im übrigen bereits dann gebilligt, verher­rlicht oder gerecht­fertigt, wenn eine einzelne Person geehrt wird, die eine derartige Symbolfigur ist (BVerfG aaO und BVerwG, Urteil vom 25.06.2008, Az. 6 C 21/07, zu finden in NJW 2009, 98). In der Rechtsp­rechung wurde eine Opfer­würdever­letzung bejaht, – unterlassen Sie daher derartige Äußerungen und Handlungen -, - eine Versammlung zum Gedenken an ...

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24.04.2012

1.Mai-Demo Hof - Verwal­tungs­gericht hebt Verbot auf

Lesezeit: etwa 1 Minute

Wie zu erwarten hob heute am 23. April 2012 das Verwal­tungs­gericht Bayreuth das Verbot der Stadt Hof zur nationalen 1.Mai-Demo vollum­fänglich auf. Die Kosten des Verfahrens trägt damit die Saalestadt. Damit wurde wieder einmal deutlich, daß politische und wider­recht­liche Gutmen­schen­verbote vor den Gerichten kaum Bestand haben. Wie zu erwarten hob heute am 23. April 2012 das Verwal­tungs­gericht Bayreuth das Verbot der Stadt Hof zur nationalen 1.Mai-Demo vollum­fänglich auf. Die Kosten des Verfahrens trägt damit die Saalestadt. Damit wurde wieder einmal deutlich, daß politische und wider­recht­liche Gutmen­schen­verbote vor den Gerichten kaum Bestand haben. Stadt rechnet mit gewalt­tätiger DGB-Demo Interessant war dabei die Einschätzung der Hofer Verbots­verfügung, daß militante und gewalt­bereite Linksautonome die Anmeldung des volks­fein­dlichen Deutschen Gewer­kschafts­bundes (DGB) nutzen werden, um sich dort unter die Gege­ndemo­nstranten zu mischen (siehe auch: DGB-Anmeldung gegen nationalen Aufmarsch am 1. Mai in Hof (03.04.12) Selbst linke Verbotssch­reier hielten die Demounter­sagung für haltlos Selbst die Protag­onisten und Verbots­befürworter rechneten bereits mit der Aufhebung des Unter­sagungs­bescheides. Auch dies belegt eindeutig, daß Ordnungs­ämter und Behörden für Unrechts­beschlüsse gegen national­gesinnte Deutsche gezielt instrumen­talisiert werden. Die Mobilisierung zur Demonstration “Zeitarbeit abschaffen - ...

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24.04.2012

Wo man singt, da lass Dich nieder...

Lesezeit: etwa 3 Minuten

Wenn ein junges Volk aufsteht und die Behörden rot sehen Wir haben es ja wirklich gut. Wir leben in einem Staat, der sich „demokratisch“ nennt. Dürfen eine Republik unser eigen nennen, die für sich in Anspruch nimmt, die Idee der „Freiheit“ in bestmög­licher Weise zu verkörpern. Schön das alles. Ein richtiges Paradies auf Erden. Aber leider nur theoretisch, leider nur auf dem Papier. Denn wer die stets so hoch gepriesene Freiheit in diesem Land tatsächlich einmal kritisch überprüft, wer ausschert aus dem Heer der braven Lämmlein, die sich vom Zeitgeist gängeln lassen, der kann sich ganz schnell auf eine blutige Nase gefasst machen. Das gilt nicht nur für das Aussprechen unliebsamer Meinungen. Das gilt auch für die aktive Pflege deutschen Kulturguts, wie beis­piels­weise das Singen von Liedern. Viele mögen es kaum glauben, doch es ist in diesem ach so freien Staat sogar strafbar, bestimmte Melodien auch nur zu summen. Auch Noten können gemäß BRD-Gesetzen eben kriminell sein. Da bleibt einem das Hohe C doch glatt im Halse stecken... Es ist dabei aber keineswegs so, dass wenigstens irgendwo verbindlich festge­schrieben wäre, welche Lieder denn nun in der BRD gesungen werden dürfen und an welche man besser nicht einmal nur im Stillen denken sollte. Nein, hier ist reine Willkür oft das Kriterium. Schlüssige Argumente und sachliche rechtliche Begutachtung weichen nur allzu oft einer in vorauseilendem Gehorsam handelnden repressiven ...

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18.04.2012

Eselsmasken

Lesezeit: etwa 1 Minute

Im Zuge unserer Anti-Euro-Kampagne werden auf verschiedenen öffent­lichen Kundge­bungen und Demonstrationen zum Zwecke der erhöhten Aufmer­ksamkeit Eselsmasken eingesetzt mit dem Motto „Ich Esel glaube an die Zukunft des Euro.” Von den Versamm­lungs­behörden wird versucht, diese Eselsmasken zu verbieten. Als Grund wird das Vermum­mungs­verbot des Versamm­lungs­gesetzes angegeben und ähnliche Aktionen vor etwa 35 Jahren, bei denen es um die Leugnung des Holocaust ging. Im Zuge unserer Anti-Euro-Kampagne werden auf verschiedenen öffent­lichen Kundge­bungen und Demonstrationen zum Zwecke der erhöhten Aufmer­ksamkeit Eselsmasken eingesetzt mit dem Motto „Ich Esel glaube an die Zukunft des Euro.” Von den Versamm­lungs­behörden wird versucht, diese Eselsmasken zu verbieten. Als Grund wird das Vermum­mungs­verbot des Versamm­lungs­gesetzes angegeben und ähnliche Aktionen vor etwa 35 Jahren, bei denen es um die Leugnung des Holocaust ging. Das Verwal­tungs­gericht Potsdam hat in einer Entscheidung von Ende März 2012 ein solches Verbot aufgehoben und die beantragten Eselsmasken als Kundge­bungs­mittel zugelassen. Der Text der Gericht­sent­scheidung ist als PDF-Datei beigefügt. Bei der Versamm­lungs­anmeldung ist so zu verfahren: Der Einsatz der Eselsmasken muß zahlenmäßig begrenzt sein. 10 bis 15 Stück dürften angemessen sein. Der Einsatz der Eselsmasken muß mit der Versamm­lungs­anmeldung zusammen als „Kundge­bungs­mittel” erfolgen. Dann ...

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05.04.2012

Urteil im Namen des Volkes!

Lesezeit: etwa 2 Minuten

Am 29. Oktober 2011 wollte der "Heimat­schutz Donnersberg" (HsD) in der über 5000 Tausend Seelen Stadt Rocken­hausen eine Kundgebung zum Thema: "Wir zahlen nicht für eure Krise - Wir sind nicht das Sozialamt der Welt" durchführen! Diese scheiterte allerdings, wegen eines wirren und mittler­weile auch rechts­widrigen Verbotes! Schon während des Kooperations­gespräches zeigte man gegenüber den beiden Anmeldern großen Unmut und versuchte einiges über das Kamera­dschafts­leben am Fuße des Donner­sberges zu erfahren und stellte immer wieder gezielte Fangfragen! Da dies aber weder mit dem Ablauf noch mit den Redner­beit­rägen der Kundgebung zu tun hatte, bissen die eifrigen Frage­nsteller von Staats­schutz, Polizei und Kreis­verwaltung bei den beiden auf Granit! Kurios zeigte sich aber auch der Unmut gegenüber dem Nationalen Widerstand im Donner­sbergkreis, als man versuchte den ursprüng­lichen Platz der Kundgebung zu verschieben, auf einen weit im Abseits gelegeneren Kundge­bungs­platz! Auf die Frage einer der beiden Anmelder hin, wer denn überhaupt den Marktplatz besetze, konnte man keine genaue Antwort geben außer: "Lassen sie sich überraschen" und "Da müssten Sie schon selbst hinkommen um dies zu erfahren"! Laut einer sicheren Quelle, wurde 1 Tag vor der angesetzten Kundgebung (also 4 Tage NACH dem Kooperations­gespräch) das "Deutsche Rote Kreuz" angerufen und dem verant­wort­lichen dort wurde mittgeteilt, er habe den Auftrag, einen Rettungs­wagen und 2 ...

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31.03.2012

St. Peter­sburger Schwulen-Propaganda-Verbot in Kraft getreten

Lesezeit: etwa 1 Minute

Ein regionales Gesetz über das Verbot der Propaganda von Homosexualität und Pädophilie unter Minder­jährigen ist am Freitag in Sankt Petersburg in Kraft getreten, teilt der Gesetz­gebende Ausschuss des Peter­sburger Stadt­parlaments mit. Laut dem Gesetz werden öffentliche Handlungen, die auf die Propaganda von männlicher und weiblicher Homosexualität, Bisexualität oder Trans­genderismus (LGBT) unter Minder­jährigen abzielen, mit einer Geldstrafe zwischen 5000 Rubel (für natürliche Personen) und 500 000 Rubel (juristische Personen) geahndet (ein Euro entspricht etwa 40 Rubel). Der Peter­sburger Geset­zentwurf hatte bereits im Stadium der Diskussion ein starkes Echo im In- und Ausland ausgelöst. Das US-Außenamt äußerte seine Besorgnis darüber, Kundge­bungen gegen die Annahme des Gesetzes fanden im In- und Ausland statt. Russische LGBT-Aktivisten appel­lierten an die Regierungen der USA, der EU-Länder und Kanadas, dem Autor des Geset­zent­wurfs, dem Abgeord­neten Vitali Milonow, sowie dem Gouverneur von Sankt Petersburg, Georgi Poltawt­schenko, der das Gesetz unter­zeichnete, die Einreise in ihre Länder zu verbieten. Die Botschaft Kanadas wandte sich an die schwulen und lesbischen Bürger und Bürgerinnen ihres Landes, mit dem Hinweis, während des Aufenthalts in Sankt Petersburg „auf eine öffentliche Bekundung ihrer Gefühle zu verzichten“. Indessen setzten sich unter anderem die Vorsitzende des Föderations­rates (Russlands ...

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28.03.2012

Wichtiger Hinweis anlässlich der Demonstrationen am 19.02.2011 in Dresden

Lesezeit: etwa 1 Minute

Wie bekannt geworden ist, verschickt die Polizei aus Dresden derzeit im gesamten Bundes­gebiet so genannte Ermitt­lungs­ersuchen. Dabei handelt es sich um Beschul­digtenvernehmungen einzelner Personen, die sich zum Beispiel in der Gruppe “Freital” befunden haben, also den Fußweg von Freital nach Dresden in Anspruch genommen haben, da sämtliche andere Zufahrtswege zu der ange­meldeten Versammlung am 19. Februar 2011 in Dresden bereits blockiert waren bzw. die zuständige Einsatz­behörde den Zugang für potentielle Versamm­lungs­teil­nehmer nicht ermöglichte. Den Empfängern der besagten Ermitt­lungs­ersuchen wird der Straf­tatbestand des schweren Landesf­riedensb­ruches vorgeworfen. Sie sollen sich in einer Gruppe von etwa 1500 Personen bewegt haben, aus der Polizeibeamte und Einrich­tungen mit Steinen, Flaschen und Feuer­werkskörpern angegriffen wurden. Keiner der bisher angezeigten Personen konnte eine einzige Tat direkt nachge­wiesen werden. Daher lautete die Begründung “man habe sich nicht von der Gruppe der Angreifer distanziert”. Viel interes­santer allerdings dürfte der beigefügte Fragebogen der Polizei aus Dresden sein. Denn so sollen die verneh­menden Beamten aus den jeweiligen Bundes­ländern die Beschul­digten nach einer Reihe völlig irrelevanter Dinge ausfragen. Darunter unter anderem: - Mit wem und wie man nach Dresden gefahren ist? - Welches Busunter­nehmen wurde gebucht und was hat es gekostet? - Was ist auf der Fahrt passiert? - Wer hat den Bus geleitet? - Wer war in ...

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28.03.2012

Urteil zum “WM-Planer”: Alles zurück auf Anfang

Lesezeit: etwa 1 Minute

Urteil zum “WM-Planer”: Alles zurück auf Anfang Vor rund einem Jahr hob das Landgericht Berlin das im Jahr 2006 ergangene Urteil gegen den damaligen NPD-Parteivor­sitzenden Udo Voigt, den damaligen Bundes­geschäfts­führer Klaus Beier und den Leiter des Amtes Recht Frank Schwerdt auf. Dieses hatte alle drei zuvor wegen der Veröf­fent­lichung eines “WM-Planers”, der u. a. die Aufschrift “Weiß – nicht nur eine Trikotfarbe” und nach Ansicht des Gerichtes ein verfrem­detes Bild des Fußballp­rofis Patrick Owomoyela zeigen soll, wegen Beleidigung und Volks­verhetzung verurteilt. Das Landgericht sah durch den “WM-Planer” diese Tatbestände nicht erfüllt und sprach die zuvor Verur­teilten frei. Am gestrigen Montag verhandelte schließlich das Kammer­gericht Berlin über eine von der Staat­sanwalt­schaft und dem Nebenkläger Owomoyela beantragten Revision. In seiner Entscheidung verwarf das Kammer­gericht einen großen Teil der vom Landgericht ausge­führten Begründung, bezeichnete sie an vielen Stellen als unvoll­ständig. Das Verfahren wurde zur erneuten Verhandlung zurück an eine andere Kammer des Landge­richtes verwiesen. Quelle: http://ds-aktuell.de ...

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Marsch für die Einheit Spaniens
Freitag 25.05.2012 Marsch für die Einheit Spaniens Freitag 25.05.2012


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10.03.2012
Filmrückblick zum 1. Südwestdeutschen Kulturtag der JN 2010
 
10.03.2012, Filmrückblick zum 1. Südwestdeutschen Kulturtag der JN 2010
  • Filmrückblick zum 1. Südwestdeutschen Kulturtag der JN 2010
11.11.2011
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11.11.2011, Rheinwiesenlagerkampagne
  • Videoclip von Volksfront Medien zur Unterstuetzung der Mobilisierung zur Demonstration in Remagen am 19.11.2011.
11.11.2011
Werde Unsterblich - Demonstration in Bautzen
 
11.11.2011, Werde Unsterblich - Demonstration in Bautzen
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04.11.2011
1. Mai - Dokumentation
 
04.11.2011, 1. Mai - Dokumentation
  • Volksfront-Medien hat im Zuge der 1. Mai Kampagne des Nationalen und sozialen Aktionsbündnis 1. Mai eine Dokumentation zum Tag der nationalen Arbeit erstellt. Diese ist in folgende Kapitel aufgeteilt: Kapitel 1: Der 1. Mai in der Geschichte Kapitel 2: Der 1. Mai im deutschen Brauchtum Kapitel 3: Der 1. Mai im geteilten Deutschland Kapitel 4: Der soziale und nationale 1. Mai www.volksfront-medien.org

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