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Recht

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31.12.2011

Ermitt­lungs­verfahren wegen Volks­verhetzung bzgl. Dresden 2011 eingestellt

Lesezeit: etwa 2 Minuten

Kurz nach Weihnachten stellte die Staat­sanwalt­schaft Frankenthal das einge­leitete Ermitt­lungs­verfahren bzgl. Volks­verhetzung im Anschluß an der Trauer­marsch in Dresden 2ß011 ein. Das Verweigern jeglicher Aussagen seitens der Beschul­digten hat sich bewährt und führte zu einer schnellen Einstellung des Ermitt­lungs­verfahrens. Es ist nun schon fast ein Jahr her, dass am 19. Februar 2011 in der sächsischen Landes­haupt­stadt eine Großdemo­nstration statt­gefunden hat, welche die Zerstörung der Stadt durch die alliierten Kriegs­verbrecher 1945 thematisierte. Weiterhin sollte vor dem Hintergrund linksex­tremis­tischer Blockaden aus dem Vorjahr für das Grundrecht auf Versamm­lungs­freiheit demonstriert werden – wie notwendig dies ist, belegten die diesjäh­rigen Ereignisse: Bei einer der zahlreichen Spontan­demo­nstrationen, die mit mehreren tausend Teilnehmern von der Nachbar­stadt Freital bis zum Versamm­lungsort in der Dresdner Innenstadt führen sollte, kam es zu massiven Polizeiüber­griffen und der Festnahme von insgesamt 24 Aktivisten. Nachdem nun die illegale Überwachung sämtlicher Handykom­munikation - SMS wie Telefonate - in gewissen Dresdner Funkzellen ans Tageslicht kam, ging die Dresdner Polizei im angeblichen Kampf gegen kriminelle Antifas noch weiter. Wer glaubt, dass mit diesen Methoden haupt­säch­liche linke Gewalttäter ermittelt werden sollen, der irrt sich gewaltig. Vielmehr scheinen Nationalisten verstärkt ins Visier der Ermitt­lungs­behörden zu geraten. Demnach hat die ...

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29.12.2011

Kälte- und Lichtfolter gegen Beate Zschäpe

Lesezeit: etwa 3 Minuten

Beate Zschäpe sitzt zurzeit in der Kölner Justiz­voll­zugsanstalt Ossendorf. Ihr wird unter anderem eine Beteiligung rund um den als „Döner-Morde” bekannt gewordenen Ermitt­lungs­komplex vorgeworfen. Bisher verweigert sie strikt jegliche Aussage. Offen­sichtlich, um diese legitime Handlungs­weise zu durch­brechen, greift die Systemjustiz nach Mitteilung ihrer Anwälte zu Schikanen und Folter gegen die 36-jährige Inhaftierte. Unter dem Vorwand der Selbst­mord­gefahr wird in ihrer Einzelzelle das Licht durch die JVA-Bedien­steten nicht ausge­schaltet. Das bedeutet 24-Stunden Dauer­bleuchtung, die einen gesunden Schlaf­rhythmus massiv stören und zahlreiche Folge­schäden verursachen kann. Die Recht­sanwälte der Beschul­digten bezeichnen ihre Mandantin hingegen als „gefasst und stabil”. Beobachter befürchten, daß durch die herbeige­redete Freitod­gefahr einer „Er-Selbst­mordung” argumen­tativ Vorschub geleistet werden soll. Die angeordnete Isolation­shaft tut ihr Übriges, um auf die gefangene Jenaerin psychisch einzuwirken. Durch diese unmensch­liche Behandlung will man offen­sichtlich die Aussage­bereit­schaft der Beschul­digten erzwingen oder gar „Geständ­nisse” erpressen, die zwar nicht der Wahrheit, aber dem Interesse des BKA entsprächen. Des Weiteren ist in der aktuellen Winterzeit die Heizung ihrer Zelle „defekt”, was weitere körperliche Schäden nach sich ziehen wird. Zurzeit leidet sie schon an einer dadurch ...

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25.12.2011

Entwaffnung von “mutmaß­lichen Recht­sextremisten” jetzt auch in Hamburg

Lesezeit: etwa 1 Minute

Entwaffnung von “mutmaß­lichen Recht­sextremisten” jetzt auch in HamburgDie Ermitt­lungen in Sachen brauner Terror sind bisher im Sande verlaufen. Um aber Aktivitäten gegen die “Recht­sextremen” vorweisen zu können, greift dieser Staat jetzt zu anderen Mitteln. Wie Anfang Dezember in Bremen wurden jetzt in Hamburg bei sieben, nach anderen Angaben bei zehn “mutmaß­lichen Recht­sextremisten” Schußwaffen mit Munition und die Waffen­scheine (sowie zwei Softair­waffen, ein Säbel[!] und ein Schwert[!]) beschlag­nahmt. Nota bene: die Waffen waren legal erworben worden. Die Rechtsgrundlage für die Beschlag­nahme ist unklar. Interessant in diesem Zusam­menhang ist, daß sowohl der Bremer Innen­senator Mäurer wie auch der Erste Bürge­rmeister Hamburgs Scholz Absolventen der ”einstufigen Juris­tenaus­bildung” sind. Diese Schmal­spuraus­bildung zum ”Volljuristen”(!) ohne Referen­dariat und ohne(!) Erstes und Zweites Staat­sexamen gab es von 1971 an, ehe sie 1984 wieder abgeschafft wurde. Im Dritten Reich übrigens wurde 1938 ein Waffen­verbot für Juden verfügt. Quelle: http://ds-aktuell.de ...

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18.12.2011

Klein­gartenverein beugt sich medialen Druck

Lesezeit: etwa 1 Minute

Gärten dürfen nun unbegrenzt an Ausländer vergeben werden Norderstedt (fm). Der Klein­gartenverein „Harksheide-Kringe­lkrugweg“ im schleswig-holsteinischen Norderstedt wollte mit einer Migran­tenquote die Idylle der Klein­gartenanlage erhalten, indem eine Obergrenze für Einwanderer festgelegt wurde. Demnach sollten nur 9 der 73 Gärten an Migranten verpachtet werden. Türken und Araber sollten maximal ein Viertel dieser Gärten übernehmen dürfen. Die Mehrheit des Vereins stimmte für diese Beschrän­kungen, da sie befürch­teten, daß zu viele Ausländer die Ruhe und Idylle der Gartenanlage gefährden könnten. Daraufhin setzte eine bundesweite Empörungs­welle der Medien ein, infol­gedessen der Norder­stedter Bürge­rmeister Hans-Joachim Grote (CDU) dem Verein drohte, allen Pächtern den Pacht­vertrag zu kündigen. Nun fand eine neue Abstimmung statt. Aus Angst, die Gärten zu verlieren, beugten sie sich dem Druck. In einer Sonder­sitzung des Vereins am Donner­stag­abend haben etwa 60 der 73 Klein­gärtner beschlossen: Der Verein wird die in einer früheren Abstimmung von einer Mehrheit der Mitglieder gewünschte Migranten-Quote nicht umsetzen, und die Harksheider Klein­gärtner bitten alle Migranten offiziell um Verzeihung. Ein Verein­smitglied sagte anschließend gegenüber den KOMPAKT-Nachrichten: „In den letzten Wochen wurde eine unerträg­liche Medien­kampagne gegen uns veran­staltet. Wir wurden als Auslän­derfeinde und ...

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12.12.2011

Deutsches Rechtsbüro: Vorsicht bei Äußerungen über Rudolf Hess! §130

Lesezeit: etwa 2 Minuten

Hinsichtlich der Äußerungen über Rudolf Hess ist die Rechtslage leider schwierig. Während Versamm­lungen zum Gedenken an Hess als Billigung oder Verharm­losung der national­sozialis­tischen Gewalt- und Willkür­herrschaft des § 130 IV StGB verboten blieben (Wunsiedel-Entscheidung des BVerfG vom 04.11.2009, Az. 1 BvR 2150/08, zu finden in BVerfGE 124, 300 und OVG Hamburg Beschluß vom 17.08.2007, Az. 4 Bs 198/07 und VGH München, Beschluß vom 17.08.2007, Az. 24 CS 07.2063), gab es in anderem Zusam­menhang sehr erfreuliche Urteile. Im August 2007 fuhren zwei Betroffene mit einem Lkw durch Deutschland, auf dem das Bild von Rudolf Hess mit der Aufschrift „Rudolf Hess…. Mord verjährt nicht….“ angebracht war. Die Polizei hielt den Wagen fest und leitete mehrere Ordnungs­widrigkeit­enverfahren gegen die Betroffenen ein mit der Begründung, diese Aufschrift stelle eine „Belästigung der Allge­meinheit“ gemäß § 118 OWiG dar. Es stellten jedoch sowohl das OLG Frankfurt am Main durch Beschluss vom 12.08.2009, Az. 2 Ss-OWi 574/08, als auch das Kammer­gericht Berlin durch Beschluss vom 14.08.2009, Az. 2 Ss 46/09, als auch der VGH Kassel durch Urteil vom 01.09.2011, Az. 8 A 2300/10, nicht nur fest, dass das genannte Bildnis und die Aufschrift keine Ordnungs­widrigkeit gemäß § 118 OWiG darstellen, sondern darüber hinaus noch, dass auch die oben genannte Straf­vorschrift des § 130 IV StGB im Hinblick auf die Meinungs­freiheit nicht ...

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11.12.2011

NPD-LV Baden-Württemberg reicht Wahlp­rüfungs­beschwerde ein

Lesezeit: etwa 1 Minute

NPD-LV Baden-Württemberg reicht Wahlp­rüfungs­beschwerde ein Sehr geehrter Herr Präsident, hiermit wird gegen die Entscheidung des Landtags von Baden-Württemberg vom 9. November 2011 (näheres gem. Anl.) form- und frist­gerecht W a h l p r ü f u n g s b e s c h w e r d e erhoben. Der Wahlp­rüfungs­beschwerde erfolgt in meiner Eigenschaft als baden-württem­bergischer Landes­vorsitzender der an der Landtagswahl beteiligten National­demo­kratischen Partei Deutsch­lands (NPD) und ist durch einen entsprec­henden Landes­vorstands­beschluß vom 27.11.2011 gedeckt. Begründung: Die Zurück­weisung des Einspruchs der National­demo­kratischen Partei Deutsch­lands (NPD) (v. 12.05.2011, Anl.) durch den baden-württem­bergischen Landtag am 9. November 2011 gemäß der Beschlußemp­fehlung des Wahlp­rüfungs­ausschusses ist nicht sachgerecht sondern parteiisch und wirklich­keits­fremd. Auf die im Einspruch vorge­tragenen Argumente und Sachver­halte wird nur mäßig und unsachgemäß eingegangen. Eine Anhörung des Einspruchs­führers wurde nicht in Erwägung gezogen. Die Zurück­weisung des Wahlein­spruchs der NPD bedarf daher einer gericht­lichen Überprüfung durch den hierfür zuständigen Staats­gerichtshof Baden-Württemberg mit dem Ziel, den Wahlein­spruch für bestands­fähig zu erklären und demzufolge eine Wahlwieder­holung anzuordnen. Hochach­tungsvoll Jürgen ...

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11.12.2011

LKA Schleswig – Holstein sucht nach Computern, Datent­rägern und Handys in privater Wohnung und im Club 88 Neumünster

Lesezeit: etwa 3 Minuten

Manche von Euch haben es sicher gesehen oder besser gesagt gehört: Ein Tonmitschnitt eines Verhörs beim Staats­schutz – der Beschul­digte verweigert die Aussage, nennt seine Meldeanschrift – nicht aber seinen Aufent­haltsort, verweigert die Aussage und will gehen. Bereits die Klinke in der Hand wird der Beschul­digte aufge­fordert seinen Führer­schein vorzuzeigen – dieser weigert sich, da eine Vernehmung keine Verkehrs­kont­rolle ist. Jetzt könnte man denken der Beschul­digte würde in „Beugehaft“ genommen, bei Wasser und Brot gehalten bis er geständig ist oder zumindest seinen Führer­schein vorzeigt. Nein das Gegenteil ist der Fall, er geht – verlässt die Wache und fährt auf seinem Motorrad davon. Die Polizei ist bloßge­stellt, die Konsequenz der Wider­spen­stig­keiten war „Null“ – der Staats­schutz, ein Tiger ohne Zähne? Sicher nicht, aber Beschul­digte die ihre Rechte kennen sind anscheinend besser dran. Ein Tonmitschnitt dieser blamablen Vorstellung landete bei Youtube – alle haben gelacht, nur eben der Staats­schutz nicht. Um eben diese Blamage zu Sühnen durchsuchte das Dezernat 21 des LKA Schleswig – Holstein heute eine Wohnung im Stadtteil Einfeld. Die Mieterin der Wohnung, eine junge Mutter mit einjährigem Kind, wurde um 7 Uhr morgens aus dem Bett geklingelt und 6 Polizisten des LKA verschafften sich Zutritt zu der Wohnung. Auf Nachfrage der jungen Frau wurde ihr der Beschluss zur Durch­suchung der Wohnung, mit allen ...

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27.11.2011

Brandanschlag auf NPD-Zentrale

Lesezeit: etwa 1 Minute

Offen­sichtlich politk­riminelle Täter verübten in der Nacht vom 25. auf den 26. November 2011 einen Brandanschlag auf die Parteizentrale der NPD in Berlin. Da in der NPD-Zentrale sich auch regelmäßig nachts Personen aufhalten, ist hier von einem gezielten Mordanschlag auszugehen. Nationale Beobachter sehen diesen Mordversuch im Zusam­menhang mit der seit Wochen anhaltenden medialen Hetze gegen alles Nationale. Das sind die Früchte der Gutmen­schen­mafia, die wie Frank-Walter Steinmeier im Bundestag öffentlich die seit Jahren (nicht nur in der Reich­shaupt­stadt) linke Schläge­rtrupps leugnen. Ob die Mordbrenner der linksex­tremen Antifa angehören, ist zu vermuten. In der Vergan­genheit wurde die Parteizentrale mehrfach von Linksex­tremisten angegriffen und im Wahlkampf der NPD 2011 auch zahlreiche Kandidaten der Partei in Mordabsicht überfallen. Siehe auch: Feiger Überfall auf NPD-Wahlkämpfer in Berlin Die örtliche Polizei ermittelte in allen Fällen - wenn überhaupt - nur wenig motiviert, was angesichts der medialen Hetze der System­medien gegen den Nationalen Widerstand wohl auch nun wieder breite Zustimmung in der etablierten Politik finden wird. Angesichts des gezüch­tigten Terrork­limas gegen Menschen und Organisationen im Nationalen Widerstand sind entsprec­hende Vorsichts­maßnahmen für sich, seine Familie und entsprec­hende Objekte wohl von Nöten. Aus der Parteizentrale ist erfreuliche­rweise zu hören, daß man sich auf keinen Fall einschüchtern lassen wird. Der ...

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27.11.2011

Dr. David Duke wurde vor einem geplanten Vortrag in Köln festge­nommen

Lesezeit: etwa 3 Minuten

Am gestrigen Freitag, den 25.11.2011, lud die „Kamera­dschaft Köln“ zu einer Vortrag­veran­staltung mit Dr. David Duke, einem US-armerikanischen Politiker, der zu Beginn seiner politischen Karriere Ende der sechziger Jahre Mitglied im „Ku Klux Klan“ war und von 1990 bis 1992 im Bundesstaat Louisiana die „repub­likanische Partei“ im Abgeord­netenhaus vertrat, ein. Duke promovierte mit dem Thema „Zionismus als Form jüdischer Welther­rschaft“ zum Ph. D. und veröf­fent­lichte zudem im Jahr 2003 sein zweites Buch mit dem Titel „Jüdische Welther­rschaft“. Fünf Jahre zuvor sorgte er mit seiner Buch- Veröf­fent­lichung „Mein Erwachen“ für Aufsehen, in dem er u.a. forderte, den „Integ­rations­genozids“ an der europiden Rasse weltweit zu stoppen. Vorwürfe, ein Rassist zu sein, wies Duke von sich und erklärte stattdessen ein „Rassen­realist“ zu sein, der „allen Menschen das Recht zugesteht, ihr eigenes Erbe zu bewahren“. Bei der Präsident­schafts­kandidatur im Jahr 2010 forderte David Duke unter anderem „alle US-amerikanischen Truppen aus derzeitigen Kriegs­gebieten abzuziehen“ und gleich­zeitig „die israelische Herrschaft über die amerikanische Politik“ zu brechen. Im Zeichen der Polizeirep­ressionen – Festnahme Duke Jegliche Repres­salien und eine wesentlich einge­schränkte Meinungs­freiheit sind politische Oppositionelle in der Bundes­republik Deutschland schon bestens bekannt. ...

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23.11.2011

Neue NPD-Verbots­forderung von Rot-Grün in Rheinland-Pfalz

Lesezeit: etwa 2 Minuten

Die rot-grüne Koalition in Rheinland-Pfalz spricht sich auf der ersten gemeinsamen Fraktions­sitzung für ein neues NPD-Verbots­verfahren aus. SPD-Fraktion­schef Hendrik Hering nannte es nicht hinnehmbar, dass die Verbreitung "menschen­verach­tender Parolen" durch die NPD mit Steuer­geldern finanziert werde. Der grüne Politiker Daniel Köbler sagte, es gebe nach Auskunft von Innen­minister Roger Lewentz (SPD) in Rheinland-Pfalz keine V-Männer in Führungs­positionen der NPD. Das Land habe seine Hausauf­gaben damit erledigt, andere Bundes­länder müssten nun nachziehen. Köbler äußerte weiter: Das Verfahren dürfe auf keinen Fall noch einmal scheitern. Er schloss aber nicht aus, dass unterhalb der Führungs­ebene (Landes­verband) weiterhin V-Männer aktiv bleiben könnten. Ebenso wie Hering sprach er sich dafür aus, mehr auf polizeiliche verdeckte Ermittler zu setzen. Hering ergänzte, von zehn ange­worbenen V-Leuten besorge letztlich wohl nur einer interes­sante Infor­mationen. Der NPD-Parteivor­sitzende Holger Apfel hat die erneut ins Spiel gebrachte Forderung nach einem NPD-Verbots­verfahren zurück­gewiesen und weist auf Verstrickung der Geheim­dienste hin. Apfel erklärte: „Ich bewerte die neu entfachte Diskussion um ein Verbot der NPD als äußerst plumpes Manöver, um von der Verstrickung des Verfas­sungs­schutzes in die Morde abzulenken. Außerdem wollen gewisse Kreise offen­sichtlich die positiven Aufbruchs­signale des ...

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23.11.2011

Parole "Ist der Ali kriminell, in die Heimat, aber schnell" ist erlaubt

Lesezeit: etwa 2 Minuten

Neueste Nachricht vom Deutschen Rechtsbüro im Deutschen Rechts­schutzkreis e.V., Postfach 400 215, 44736 Bochum www.deutsches-rechtsbuero.de §§ 130 StGB 11/2011 Parole „Ist der Ali kriminell, in die Heimat, aber schnell” ist erlaubt Wieder einmal erging ein erfreuliches Urteil zum Thema „auslän­derkritische Äußerungen”. Bei einer Demonstration im Oktober 2008 in Bochum zum Thema „Deutsche wehrt euch - gegen Überfremdung, Islamisierung und Auslän­derkriminalität” sprach ein Redner unter anderem von „multikul­turellem Wahnsinn der etablierten Einheits­parteien….multikul­turellem Abgrund….Paral­lelgesell­schaften gehen dazu über, sich ihr Recht zu nehmen, wenn sie es nicht mehr bekommen….Mafiast­rukturen aus dem Ausland haben sich in unsere Gesell­schaft hinein­gefressen….” und verwandte dabei mehrmals das Wort „Kampf”. Außerdem skandierte er wiederholt: „Ist der Ali kriminell, in die Heimat, aber schnell…Multikulti ist kein Himmels­gesetz. Multikulti und Massenein­wanderung sind nicht vom deutschen Volk gewollt”. Der Redner erhielt deutlich weniger Beifall als andere Sprecher, und es kam nicht zu auslän­derfein­dlichen Zurufen der Versamm­lungs­teil­nehmer, die Plakate mit dem Versamm­lungs­motto und einer Inter­netanschrift mit dem Namen „Auslän­derstopp” und ein Plakat mit einer Person mit einem Schlagstock zeigten. Während ...

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Freiheit für alle politischen Gefangenen! Für die Wahrung des Artikel 5 Grundgesetz!
Samstag 25.05.2013 Freiheit für alle politischen Gefangenen! Für die Wahrung des Artikel 5 Grundgesetz! Samstag 25.05.2013 „Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt. (…) Kunst und Wissenschaft, Forschung und Lehre sind frei.“ [So steht es in Artikel 5 Grundgesetz geschrieben]


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11.11.2011, Rheinwiesenlagerkampagne
  • Videoclip von Volksfront Medien zur Unterstuetzung der Mobilisierung zur Demonstration in Remagen am 19.11.2011.
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04.11.2011, 1. Mai - Dokumentation
  • Volksfront-Medien hat im Zuge der 1. Mai Kampagne des Nationalen und sozialen Aktionsbündnis 1. Mai eine Dokumentation zum Tag der nationalen Arbeit erstellt. Diese ist in folgende Kapitel aufgeteilt: Kapitel 1: Der 1. Mai in der Geschichte Kapitel 2: Der 1. Mai im deutschen Brauchtum Kapitel 3: Der 1. Mai im geteilten Deutschland Kapitel 4: Der soziale und nationale 1. Mai www.volksfront-medien.org

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