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Recht

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14.10.2012

Regensburg: Bischof Williamson erneut vor Gericht

Lesezeit: etwa 1 Minute

Nachdem Anfang des Jahres 2012 das Verfahren gegen Richard Williamson, wegen Volks­verhetzung laut § 130 STGB, durch einen Fehler im Strafbefehl vorerst eingestellt werden musste hat das Amtsgericht Regensburg nun den nächsten zu erwartenden Strafbefehl gegen Williamson erlassen. Den erzkat­holischen Bischof der Piusb­ruder­schaft, Richard Williamson, wird seit 2008 zur Last gelegt den “Holocaust” in einem Interview, auf deutschen Boden, für einen schwedischen Fernseh­sender geleugnet zu haben. Nachdem Williamson eine Straf­zahlung von 10.000 Euro ablehnte erteilte das Amtsgericht Regensburg Anzeige laut den BRD Paragrafen § 130 STGB. Fünf stellige Straf­zahlung an Williamson gefordert Die Straf­zahlung dieser Äußerung wurde in zweiter Instanz durch das Landgericht Regensburg auf 6.500 Euro gesenkt. Das Oberlan­desgericht in Nürnberg beschäf­tigte sich in dritter Instanz mit dem Fall Williamson, da der Bischof erneut Revision gegen die “gesenkte” Straf­zahlung einlegte. Doch da dem Regensburger Strafbefehl nicht zu entnehmen war wo das besagte “Holocaust-Interview” stattfand musste das Verfahren gegen Williamson, durch einen Fehler im Strafbefehl, vorerst eingestellt werden. Bischof Williamson Erneutes Straf­verfahren in Regensburg Die ankündigung eines erneuten Straf­verfahrens verwirk­lichte nun das Amtsgericht Regensburg Anfang Oktober 2012. Da sich laut der Verteidigung Williamsons ...

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12.10.2012

Gefan­genenhilfe und Haftbe­dingungen

Lesezeit: etwa 2 Minuten

Inhaf­tierungen durch die Systemjustiz begleiten Menschen im Nationalen Widerstand seit jeher. Durch die immer wilder agierende Repres­sions­walze der Herrschenden werden die Knäster der angeblichen Demokratie wohl auch weiter mit national­gesinnten Deutschen gefüllt. Deshalb ist neben einer organisierten Gefan­genenhilfe aus unseren Kreisen auch die geltende „Rechtssprechung” der Gesin­nungs­justiz immer wieder zu beobachten, um hier alle Möglich­keiten auszuschöpfen, die Gesin­nungshaft für unsere Aktivisten erträg­licher zu machen. Im Vorfeld ist natürlich durch konsequente Rechts­schulungen die Gefährdung einer Inhaf­tierung aus politischem Anlaß zu minimieren. Viele Haftsituation in der BRD menschenun­würdig Das Landgericht Heidelberg hat jüngst die Unter­bringung eines Gefangenen in Gemein­schafts­haft­räumen mit einer im Haftraum befind­lichen Toilette grund­sätzlich für menschenun­würdig erachtet. Der Kläger des hier zugrunde liegenden Falles befand sich für insgesamt gut sechs Monate in Unter­suchungshaft in der Justiz­voll­zugsanstalt Mannheim, Außenstelle Heidelberg. Dabei war er insgesamt 40 Tage mit einem und einen Tag mit zwei Mitge­fangenen in einer Gemein­schafts­zelle unter­gebracht. Diese Gemein­schafts­haft­räume verfügten aber nicht über eine räumlich getrennte und gesondert zu entlüftende Toilette, vielmehr war das Klosett nur durch einen so genannten „Scham­vorgang” vom Rest des ...

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06.10.2012

Willkür­liche Stadion­verbote gegen rechte BVB-Anhänger

Lesezeit: etwa 2 Minuten

Offen­sichtlich macht sich die Verein­sführung von Borussia Dortmund zum Helfer der Gesin­nungs­polizei und erließ nun – nach polizeilicher Auffor­derung – mehrere Stadion­verbote, gegen Personen, die der „rechten Szene“ zugeordnet werden und teilweise dem verbotenen „Nationalen Widerstand Dortmund“ angehört haben sollen. Bereits beim ersten Heimspiel der diesjäh­rigen Saison gegen Werder Bremen wurden mehrere Personen aus dem Westfalen­stadion verwiesen, da sie Bekleidung der Fangrup­pierung „Borus­senfront“ trugen oder ein politisches Transparent auf der Südtribüne gezeigt haben sollen. Begründet wird das auf den 5. Oktober datierte Hausverbot, dass für alle Veran­stal­tungen gilt, bei denen der BVB über das Hausrecht verfügt, dass die Personen „im Rahmen der 3. Liga-Partie zwischen RW Erfurt und Borussia Dortmund 2 am 01.09.2012 durch eindeutig recht­sextrem politisch motivierte Aktionen in Erscheinung getreten“ sein sollen. Worin diese Tätigkeiten liegen, wird nicht näher konkretisiert, da es im Spiel­vorfeld keine Vorkomm­nisse gab und lediglich während des Spiel­verlaufes mehrere schwarz-weiß-rote Fahnen im Dortmunder Block gezeigt wurden, deren Träger aber augenscheinlich nicht ermittelt werden konnten. Befristet ist das „örtliche Stadion­verbot“ für knapp vier Jahre bis zum 30. Juni 2016. Stefan Reuters, Pressesp­recher der Partei „Die Rechte“ in Dortmund, zeigt sich gegenüber ...

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05.10.2012

Eilmeldung: Demonstrations­verbot in Göppingen aufgehoben

Lesezeit: etwa 1 Minute

Soeben wurde das Verbot der Demonstration am morgigen Samstag durch den Verwal­tungs­gerichtshof in Mannheim aufgehoben!Soeben wurde das Verbot der Demonstration am morgigen Samstag durch den Verwal­tungs­gerichtshof in Mannheim aufgehoben! Die Entscheidung ist unanfechtbar, das heisst wir sind morgen in Göppingen! Es wird demonstriert, und wir setzen ein Zeichen gegen Ausbeutung und Kapitalismus! Jetzt erst recht morgen geschlossen aufmar­schieren! Hier kann die Entscheidung einschliesslich Begründung nachgelesen werden: VGH Baden-Württemberg Quelle: http://www.demo-goeppingen.net ...

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30.09.2012

Die Demo bleibt vorerst wider Erwarten verboten – als nächste Instanz entscheidet das OVG über das Verbot!

Lesezeit: etwa 1 Minute

Das Verwal­tungs­gericht Stuttgart hat wider Erwarten das Verbot unserer Demonstration gegen Ausbeutung und Kapitalismus am 6.10. in Göppingen bestätigt. Es wurde jedoch sofort reagiert und die nächste juristische Instanz beschritten.Das Verwal­tungs­gericht Stuttgart hat wider Erwarten das Verbot unserer Demonstration gegen Ausbeutung und Kapitalismus am 6.10. in Göppingen bestätigt. Es wurde jedoch sofort reagiert und die nächste juristische Instanz beschritten. Derzeit liegt die Klage gegen das Verbot unserer Demonstration beim Oberver­waltungs­gericht in Mannheim. Wir gehen weiterhin davon aus, dass die nationale Antikapitalismus-Demo am 6.10. mit aller­höchster Wahrschein­lichkeit stattfinden wird und dass das OVG in Mannheim das noch bestehende Verbot aufheben wird!! Lasst Euch daher nicht beirren von dem derzeit weiterhin bestehenden Verbot. Haltet euch den 6. Oktober auf alle Fälle weiterhin frei! Sobald es Neuigkeiten gibt, werden diese selbst­verständlich umgehend bekannt gegeben! Quelle: http://www.demo-goeppingen.net ...

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26.09.2012

Äußerung „BRD ist ein Irrenhaus” ist erlaubt

Lesezeit: etwa 1 Minute

§§ 90a StGB 09/2012 - Äußerung „BRD ist ein Irrenhaus” ist erlaubt Wieder einmal erging ein erfreuliches Urteil zum Thema Meinungs­freiheit, dieses Mal zur Straf­vorschrift der „Verung­limpfung des Staates”. Der Betroffene verteilte vor einer Schule ein Flugblatt, in dem die Perspek­tivlosigkeit für Jugendliche und das mangelnde Lehrstel­lenan­gebot kritisiert wurde. Darin hieß es u.a.: „Die BRD ist ein Irrenhaus, und Du sitzt mittendrin….Erkenne, daß die sogenannten Demokraten kein Interesse an Dir und Deinen Lebenszielen haben….Die BRD ist krank und genauso wenig therapiefähig wie ein Kinder­schänder….Alles Kranke geht einmal zugrunde….Wir springen auf die Barrikaden und rufen: Hier ist Deutsch­lands Zukunft….” Das AG Nürnberg und das OLG Nürnberg sprachen ihn deswegen vom Vorwurf des § 90a StGB frei, weil diese Äußerungen wegen der Meinungs­freiheit keine Verung­limpfung des Staates gemäß § 90 a StGB sind. Sie sind zwar sehr polemisch, der Staat wird aber mit Kinder­schändern nicht gleich­gesetzt, sondern nur ein Bezug zu ihnen hergestellt und gemeint, daß die BRD nicht reformfähig sei (OLG Nürnberg, Urteil vom 23.07.2012, Az. 2 St OLG SS 81/12). Das Deutsche Rechtsbüro bittet daher um folgendes: 1) Verhalten Sie sich friedlich und geset­zestreu. 2) Lassen Sie Schriften, Tonträger, Auftritte im ...

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25.09.2012

Razzien in Nieder­sachsen – ‘Besseres Hannover’ verboten!

Lesezeit: etwa 1 Minute

In den frühen Morge­nstunden stürmten Polizisten über 20 Wohnungen in Hannover und Bückeburg. Betroffen sind mutmaßliche Mitglieder der Gruppe „Besseres Hannover“, welche mit dem heutigen Tag als kriminelle Vereinigung verboten ist. Die Verbots­verfügung umasstt 60 Seiten. Bei den Durch­suchungen wurden diverse Gegenstände beschlag­nahmt, mit denen bewiesen werden soll, dass die Beschul­digten zu der Gruppe „Besseres Hannover“ gehören bzw. an deren Aktionen mitgewirkt haben. Bundesweite Bekanntheit erlangte die Gruppe unter anderem durch ihre äußerst profes­sionell aufgemachte Schüler­zeitschrift ‘Bock’, sowie durch die Videos des sogenannten ‘Abschiebärs’, dessen Videos im Netz etliche Tausend Klicks verzeichnen konnte. Die Polizei beschlag­nahmte bei den Durch­suchungen weitere Gegenstände von Personen die nicht auf dem Durch­suchungs­befehl aufgeführt waren. Damit ging die Polizei einmal mehr klar rechts­widrig vor, aber dies scheint in den heutigen Tagen keine Rolle mehr zu spielen. Denn eine gerechte Rechtssprechung und Rechts­staat­lichkeit die sich diese Republik doch stets so gern auf die Fahne schreibt, scheinen hier nur noch Auslegungs­sache zu sein und Justitia schaut schon längst nur noch in eine Richtung, während in anderen Bereichen völlig ungehindert und unbehelligt agiert werden kann. Jährlich fast 14.000 Verur­teilungen wegen Meinungs­delikten zeigen, wie es um die “Meinungs­freiheit” in der BRD ...

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25.09.2012

BRD gegen Uwe Meenen und Udo Voigt in Sachen Volks­verhetzung, 4. Verhand­lungstag

Lesezeit: etwa 4 Minuten

Weiterhin Beweisanträge für die Entscheidung des Gerichtes nicht von Bedeutung, Haft auf Bewährung und Geldstrafen gefordert Wie üblich wurden auch am 4. Verhand­lungstag die Beweisanträge der Verteidigung zurück­gewiesen. Hierunter fiel auch der Versuch der Verteidigung, die 10 Gebote des deutschen Soldaten, welche sich auch im Soldbuch der Waffen-SS wieder­fanden, in das Verfahren einzub­ringen. Denn, so der Verteidiger Schrank, hieraus sei klar erkennbar, daß es eben nicht die Pflicht eines Soldaten der Waffen-SS gewesen sei, Kriegs­verbrechen zu begehen. Dies sei für die Entscheidung des Gerichtes ohne Bedeutung, hieß es zur Begründung. Lediglich dem Antrag, daß Landes­wahlp­rogramm der Berliner NPD in das Verfahren einzub­ringen wurde statt­gegeben. Es wurde aber nicht verlesen, sondern der Richter ordnete an, daß man dies ja im Selbst­lesever­fahren zur Kenntnis nehmen könnte. Gleich darauf verlas der Richter aber einen Fund des Gerichtes im Weltnetz: Eine Pressemit­teilung der Berliner National­demo­kraten vom 15. Juli 2011, woraus hervorging, daß die NPD nach dem Überfall am Lichten­berger Bahnhof fordere, alle rechtlichen und politischen Möglich­keiten auszuschöpfen, um endlich kriminelle Ausländer auszuweisen. Als der Verteidiger Schrank dann den Vorsit­zenden Richter fragte, warum wir dies nicht im Selbst­lesever­fahren zur Kenntnis nehmen würden, tat er dies mit der Bemerkung zur Seite, er habe das gerade erst gefunden. Sodann ...

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21.09.2012

Dortmund: Klage gegen Verein­sverbot erhoben

Lesezeit: etwa 1 Minute

Nach dem Verbot des “Nationalen Widerstands Dortmund”, das am 23. August 2012 mit rund 60 Hausdurch­suchungen und der Beschlag­nahmung zahlreicher Gegenstände, sowie eine Räumlichkeit und eines PKWs, vollstreckt wurde, haben mehrere Betroffene nun eine Klage beim Oberver­waltungs­gericht Münster eingereicht. Ziel dieser Klage ist die Feststellung, dass sich die Aktivitäten des verbotenen Vereins nicht in “kämpferisch-aggressiver Form” gegen die “freiheitlich-demokratische Grundordnung” richteten und das Verbot somit rechts­widrig war. Kläger sind 6 durch das Innen­minis­terium als Führungs­personen des Vereins angesehene Personen, die den Vorstand verkörpen und somit repräsen­tativ für die verbotene Gruppierung sind. Es ist davon auszugehen, dass eine erste Entscheidung erst in mehreren Jahren fällt und der Weg – der notfalls bis zum Europäischen Gerichtshof für Menschen­rechte bestritten wird – ein weiter ist. Sollte der Klage aber statt­gegeben werden, wäre dies eine Ohrschelte für die selbster­nannten “Kämpfer gegen Rechts”, die das nordrhein-westfälische Innen­minis­terium beheimatet. Gerade nationale Deutsche sollten sich nicht alle staatlichen Vorge­hens­weisen gefallen lassen und verschiedene Wege bestreiten, ihre Grundrechte zu verteidigen. Vereinzelt gibt es in Deutschland noch unabhängige Gerichte, die sich an den Gesetzen (und nicht an politischen Interessen) orientieren. Über den Verlauf des Rechtsstreites wird zu ...

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20.09.2012

Bahn frei für den „Klartext“

Lesezeit: etwa 1 Minute

Deutsche Post muß Fraktions­zeitung der NPD-Fraktion als Postwurf­sendung verbreiten Der Bundes­gerichtshof hat heute entschieden, daß die Deutsche Post AG die Fraktions­zeitung „Klartext“ als Postwurf­sendung verteilen muß. Die NPD-Fraktion hatte im Oktober 2008 einen entsprec­henden Auftrag zur Verteilung der Ausgabe 19 im Stadtgebiet Leipzig erteilt. Die Verteilung wurde jedoch abgelehnt. Man sei als Privatunter­nehmen nicht zur Verbreitung verpflichtet. Dieser Ansicht folgten mit unter­schied­lichen Begrün­dungen das Landgericht Leipzig und das Oberlan­desgericht Dresden. Letzteres hatte u. a. argumen­tiert, es handle sich gar nicht um eine Zeitschrift im eigen­tlichen Sinne, sondern um ein Mitteilungs­blatt, das nicht unter die Regelungen der Post-Univer­saldienst­leis­tungs­verordnung falle. Wegen der grund­sätz­lichen Bedeutung des Falles ließ das OLG aber die Revision zum BGH. Der NPD-Fraktions­vorsitzende Holger Apfel erklärte zu dem Urteil: „Das Urteil des Bundes­gericht­shofs ist ein Sieg für die Meinungs­freiheit. Er mußte von der NPD-Fraktion vier Jahre lang durch drei Instanzen hart erkämpft werden. Ich habe Respekt vor den Richtern des 1. Zivilsenats, die auch in einer Zeit zugunsten einer Klage der National­demo­kraten entscheiden, in der die NPD mit allen Mitteln bekämpft wird.“ Zum bisherigen Verfahren sagte Apfel: „Nachdem zwei Instanzen mit zum Teil wirklich abenteuer­lichen Begrün­dungen unsere Klage gegen die Deutsche Post ...

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20.09.2012

AB Mittelrhein - Prozeß: Die ersten 10 Verhand­lungs­tage

Lesezeit: etwa 4 Minuten

Mitte September endeten die ersten 10 Verhand­lungs­tage gegen die 26 Angeklagten des Aktionbüros Mittelrhein wegen Mitglied­schaft bzw. Unter­stützung einer kriminellen Organisation. In Koblenz stehen zur Zeit 26 nationale Aktivisten vor Gericht, weil sie laut Anklage einen „Neonazi-Staat“ errichten wollten. Die Staat­sanwalt­schaft, die in der Vergan­genheit schon zwei Verfahren bzgl. des Vorwurfs der Bildung einer kriminellen Vereinigung geführt hat – gegen die Kamera­dschaft Westerwald und das Widerstand-Radio – versucht auf einer 926seitigen Anklage­schrift zu belegen, wie „kriminell“ das Aktionsbüro Mittelrhein bzw. seine Mitglieder in der Vergan­genheit waren. Laut Anklagschrift waren einige der Angeklagten zwischen 2009 und 2011 an Gewalttaten gegen Mitglieder der linken Szene in Remagen, Wuppertal und Dresden beteiligt. Einige sollen unter anderem Hakenkreuze auf Häuserwände gesprüht und an einem unange­meldeten Aufmarsch mit Fackeln in Düsseldorf teilge­nommen haben. Außerdem sollen auch Linke ausspioniert und deren Adressen gesammelt worden sein. Die Anklage­schrift würde also auch so gut wie auf jede Antifa-Gruppe in Deutschland zu treffen - nur die Antifa greift ja Nationalisten an und das scheint ja in der BRD nicht verfolgt zu werden. Im Saal 128 des Landge­richts Koblenz versuchen 52 Verteidiger, die 26 Angeklagten im Alter von 19 bis 54 Jahren, der Staat­sanwalt Schmengler und Kollege, der vorsitzende Richter Hans-Georg Göttgen und seine beiden ...

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Freiheit für alle politischen Gefangenen! Für die Wahrung des Artikel 5 Grundgesetz!
Samstag 25.05.2013 Freiheit für alle politischen Gefangenen! Für die Wahrung des Artikel 5 Grundgesetz! Samstag 25.05.2013 „Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt. (…) Kunst und Wissenschaft, Forschung und Lehre sind frei.“ [So steht es in Artikel 5 Grundgesetz geschrieben]


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10.03.2012
Filmrückblick zum 1. Südwestdeutschen Kulturtag der JN 2010
 
10.03.2012, Filmrückblick zum 1. Südwestdeutschen Kulturtag der JN 2010
  • Filmrückblick zum 1. Südwestdeutschen Kulturtag der JN 2010
11.11.2011
Rheinwiesenlagerkampagne
 
11.11.2011, Rheinwiesenlagerkampagne
  • Videoclip von Volksfront Medien zur Unterstuetzung der Mobilisierung zur Demonstration in Remagen am 19.11.2011.
04.11.2011
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04.11.2011, 1. Mai - Dokumentation
  • Volksfront-Medien hat im Zuge der 1. Mai Kampagne des Nationalen und sozialen Aktionsbündnis 1. Mai eine Dokumentation zum Tag der nationalen Arbeit erstellt. Diese ist in folgende Kapitel aufgeteilt: Kapitel 1: Der 1. Mai in der Geschichte Kapitel 2: Der 1. Mai im deutschen Brauchtum Kapitel 3: Der 1. Mai im geteilten Deutschland Kapitel 4: Der soziale und nationale 1. Mai www.volksfront-medien.org

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