14.10.2012
Nachdem Anfang des Jahres 2012 das Verfahren gegen Richard Williamson, wegen Volksverhetzung laut § 130 STGB, durch einen Fehler im Strafbefehl vorerst eingestellt werden musste hat das Amtsgericht Regensburg nun den nächsten zu erwartenden Strafbefehl gegen Williamson erlassen. Den erzkatholischen Bischof der Piusbruderschaft, Richard Williamson, wird seit 2008 zur Last gelegt den “Holocaust” in einem Interview, auf deutschen Boden, für einen schwedischen Fernsehsender geleugnet zu haben. Nachdem Williamson eine Strafzahlung von 10.000 Euro ablehnte erteilte das Amtsgericht Regensburg Anzeige laut den BRD Paragrafen § 130 STGB. Fünf stellige Strafzahlung an Williamson gefordert Die Strafzahlung dieser Äußerung wurde in zweiter Instanz durch das Landgericht Regensburg auf 6.500 Euro gesenkt. Das Oberlandesgericht in Nürnberg beschäftigte sich in dritter Instanz mit dem Fall Williamson, da der Bischof erneut Revision gegen die “gesenkte” Strafzahlung einlegte. Doch da dem Regensburger Strafbefehl nicht zu entnehmen war wo das besagte “Holocaust-Interview” stattfand musste das Verfahren gegen Williamson, durch einen Fehler im Strafbefehl, vorerst eingestellt werden. Bischof Williamson Erneutes Strafverfahren in Regensburg Die ankündigung eines erneuten Strafverfahrens verwirklichte nun das Amtsgericht Regensburg Anfang Oktober 2012. Da sich laut der Verteidigung Williamsons ...
12.10.2012
Inhaftierungen durch die Systemjustiz begleiten Menschen im Nationalen Widerstand seit jeher. Durch die immer wilder agierende Repressionswalze der Herrschenden werden die Knäster der angeblichen Demokratie wohl auch weiter mit nationalgesinnten Deutschen gefüllt. Deshalb ist neben einer organisierten Gefangenenhilfe aus unseren Kreisen auch die geltende „Rechtssprechung” der Gesinnungsjustiz immer wieder zu beobachten, um hier alle Möglichkeiten auszuschöpfen, die Gesinnungshaft für unsere Aktivisten erträglicher zu machen. Im Vorfeld ist natürlich durch konsequente Rechtsschulungen die Gefährdung einer Inhaftierung aus politischem Anlaß zu minimieren. Viele Haftsituation in der BRD menschenunwürdig Das Landgericht Heidelberg hat jüngst die Unterbringung eines Gefangenen in Gemeinschaftshafträumen mit einer im Haftraum befindlichen Toilette grundsätzlich für menschenunwürdig erachtet. Der Kläger des hier zugrunde liegenden Falles befand sich für insgesamt gut sechs Monate in Untersuchungshaft in der Justizvollzugsanstalt Mannheim, Außenstelle Heidelberg. Dabei war er insgesamt 40 Tage mit einem und einen Tag mit zwei Mitgefangenen in einer Gemeinschaftszelle untergebracht. Diese Gemeinschaftshafträume verfügten aber nicht über eine räumlich getrennte und gesondert zu entlüftende Toilette, vielmehr war das Klosett nur durch einen so genannten „Schamvorgang” vom Rest des ...
06.10.2012
Offensichtlich macht sich die Vereinsführung von Borussia Dortmund zum Helfer der Gesinnungspolizei und erließ nun – nach polizeilicher Aufforderung – mehrere Stadionverbote, gegen Personen, die der „rechten Szene“ zugeordnet werden und teilweise dem verbotenen „Nationalen Widerstand Dortmund“ angehört haben sollen. Bereits beim ersten Heimspiel der diesjährigen Saison gegen Werder Bremen wurden mehrere Personen aus dem Westfalenstadion verwiesen, da sie Bekleidung der Fangruppierung „Borussenfront“ trugen oder ein politisches Transparent auf der Südtribüne gezeigt haben sollen. Begründet wird das auf den 5. Oktober datierte Hausverbot, dass für alle Veranstaltungen gilt, bei denen der BVB über das Hausrecht verfügt, dass die Personen „im Rahmen der 3. Liga-Partie zwischen RW Erfurt und Borussia Dortmund 2 am 01.09.2012 durch eindeutig rechtsextrem politisch motivierte Aktionen in Erscheinung getreten“ sein sollen. Worin diese Tätigkeiten liegen, wird nicht näher konkretisiert, da es im Spielvorfeld keine Vorkommnisse gab und lediglich während des Spielverlaufes mehrere schwarz-weiß-rote Fahnen im Dortmunder Block gezeigt wurden, deren Träger aber augenscheinlich nicht ermittelt werden konnten. Befristet ist das „örtliche Stadionverbot“ für knapp vier Jahre bis zum 30. Juni 2016. Stefan Reuters, Pressesprecher der Partei „Die Rechte“ in Dortmund, zeigt sich gegenüber ...
05.10.2012
Soeben wurde das Verbot der Demonstration am morgigen Samstag durch den Verwaltungsgerichtshof in Mannheim aufgehoben!Soeben wurde das Verbot der Demonstration am morgigen Samstag durch den Verwaltungsgerichtshof in Mannheim aufgehoben! Die Entscheidung ist unanfechtbar, das heisst wir sind morgen in Göppingen! Es wird demonstriert, und wir setzen ein Zeichen gegen Ausbeutung und Kapitalismus! Jetzt erst recht morgen geschlossen aufmarschieren! Hier kann die Entscheidung einschliesslich Begründung nachgelesen werden: VGH Baden-Württemberg Quelle: http://www.demo-goeppingen.net ...
30.09.2012
Das Verwaltungsgericht Stuttgart hat wider Erwarten das Verbot unserer Demonstration gegen Ausbeutung und Kapitalismus am 6.10. in Göppingen bestätigt. Es wurde jedoch sofort reagiert und die nächste juristische Instanz beschritten.Das Verwaltungsgericht Stuttgart hat wider Erwarten das Verbot unserer Demonstration gegen Ausbeutung und Kapitalismus am 6.10. in Göppingen bestätigt. Es wurde jedoch sofort reagiert und die nächste juristische Instanz beschritten. Derzeit liegt die Klage gegen das Verbot unserer Demonstration beim Oberverwaltungsgericht in Mannheim. Wir gehen weiterhin davon aus, dass die nationale Antikapitalismus-Demo am 6.10. mit allerhöchster Wahrscheinlichkeit stattfinden wird und dass das OVG in Mannheim das noch bestehende Verbot aufheben wird!! Lasst Euch daher nicht beirren von dem derzeit weiterhin bestehenden Verbot. Haltet euch den 6. Oktober auf alle Fälle weiterhin frei! Sobald es Neuigkeiten gibt, werden diese selbstverständlich umgehend bekannt gegeben! Quelle: http://www.demo-goeppingen.net ...
26.09.2012
§§ 90a StGB 09/2012 - Äußerung „BRD ist ein Irrenhaus” ist erlaubt Wieder einmal erging ein erfreuliches Urteil zum Thema Meinungsfreiheit, dieses Mal zur Strafvorschrift der „Verunglimpfung des Staates”. Der Betroffene verteilte vor einer Schule ein Flugblatt, in dem die Perspektivlosigkeit für Jugendliche und das mangelnde Lehrstellenangebot kritisiert wurde. Darin hieß es u.a.: „Die BRD ist ein Irrenhaus, und Du sitzt mittendrin….Erkenne, daß die sogenannten Demokraten kein Interesse an Dir und Deinen Lebenszielen haben….Die BRD ist krank und genauso wenig therapiefähig wie ein Kinderschänder….Alles Kranke geht einmal zugrunde….Wir springen auf die Barrikaden und rufen: Hier ist Deutschlands Zukunft….” Das AG Nürnberg und das OLG Nürnberg sprachen ihn deswegen vom Vorwurf des § 90a StGB frei, weil diese Äußerungen wegen der Meinungsfreiheit keine Verunglimpfung des Staates gemäß § 90 a StGB sind. Sie sind zwar sehr polemisch, der Staat wird aber mit Kinderschändern nicht gleichgesetzt, sondern nur ein Bezug zu ihnen hergestellt und gemeint, daß die BRD nicht reformfähig sei (OLG Nürnberg, Urteil vom 23.07.2012, Az. 2 St OLG SS 81/12). Das Deutsche Rechtsbüro bittet daher um folgendes: 1) Verhalten Sie sich friedlich und gesetzestreu. 2) Lassen Sie Schriften, Tonträger, Auftritte im ...
25.09.2012
In den frühen Morgenstunden stürmten Polizisten über 20 Wohnungen in Hannover und Bückeburg. Betroffen sind mutmaßliche Mitglieder der Gruppe „Besseres Hannover“, welche mit dem heutigen Tag als kriminelle Vereinigung verboten ist. Die Verbotsverfügung umasstt 60 Seiten. Bei den Durchsuchungen wurden diverse Gegenstände beschlagnahmt, mit denen bewiesen werden soll, dass die Beschuldigten zu der Gruppe „Besseres Hannover“ gehören bzw. an deren Aktionen mitgewirkt haben. Bundesweite Bekanntheit erlangte die Gruppe unter anderem durch ihre äußerst professionell aufgemachte Schülerzeitschrift ‘Bock’, sowie durch die Videos des sogenannten ‘Abschiebärs’, dessen Videos im Netz etliche Tausend Klicks verzeichnen konnte. Die Polizei beschlagnahmte bei den Durchsuchungen weitere Gegenstände von Personen die nicht auf dem Durchsuchungsbefehl aufgeführt waren. Damit ging die Polizei einmal mehr klar rechtswidrig vor, aber dies scheint in den heutigen Tagen keine Rolle mehr zu spielen. Denn eine gerechte Rechtssprechung und Rechtsstaatlichkeit die sich diese Republik doch stets so gern auf die Fahne schreibt, scheinen hier nur noch Auslegungssache zu sein und Justitia schaut schon längst nur noch in eine Richtung, während in anderen Bereichen völlig ungehindert und unbehelligt agiert werden kann. Jährlich fast 14.000 Verurteilungen wegen Meinungsdelikten zeigen, wie es um die “Meinungsfreiheit” in der BRD ...
25.09.2012
Weiterhin Beweisanträge für die Entscheidung des Gerichtes nicht von Bedeutung, Haft auf Bewährung und Geldstrafen gefordert Wie üblich wurden auch am 4. Verhandlungstag die Beweisanträge der Verteidigung zurückgewiesen. Hierunter fiel auch der Versuch der Verteidigung, die 10 Gebote des deutschen Soldaten, welche sich auch im Soldbuch der Waffen-SS wiederfanden, in das Verfahren einzubringen. Denn, so der Verteidiger Schrank, hieraus sei klar erkennbar, daß es eben nicht die Pflicht eines Soldaten der Waffen-SS gewesen sei, Kriegsverbrechen zu begehen. Dies sei für die Entscheidung des Gerichtes ohne Bedeutung, hieß es zur Begründung. Lediglich dem Antrag, daß Landeswahlprogramm der Berliner NPD in das Verfahren einzubringen wurde stattgegeben. Es wurde aber nicht verlesen, sondern der Richter ordnete an, daß man dies ja im Selbstleseverfahren zur Kenntnis nehmen könnte. Gleich darauf verlas der Richter aber einen Fund des Gerichtes im Weltnetz: Eine Pressemitteilung der Berliner Nationaldemokraten vom 15. Juli 2011, woraus hervorging, daß die NPD nach dem Überfall am Lichtenberger Bahnhof fordere, alle rechtlichen und politischen Möglichkeiten auszuschöpfen, um endlich kriminelle Ausländer auszuweisen. Als der Verteidiger Schrank dann den Vorsitzenden Richter fragte, warum wir dies nicht im Selbstleseverfahren zur Kenntnis nehmen würden, tat er dies mit der Bemerkung zur Seite, er habe das gerade erst gefunden. Sodann ...
21.09.2012
Nach dem Verbot des “Nationalen Widerstands Dortmund”, das am 23. August 2012 mit rund 60 Hausdurchsuchungen und der Beschlagnahmung zahlreicher Gegenstände, sowie eine Räumlichkeit und eines PKWs, vollstreckt wurde, haben mehrere Betroffene nun eine Klage beim Oberverwaltungsgericht Münster eingereicht. Ziel dieser Klage ist die Feststellung, dass sich die Aktivitäten des verbotenen Vereins nicht in “kämpferisch-aggressiver Form” gegen die “freiheitlich-demokratische Grundordnung” richteten und das Verbot somit rechtswidrig war. Kläger sind 6 durch das Innenministerium als Führungspersonen des Vereins angesehene Personen, die den Vorstand verkörpen und somit repräsentativ für die verbotene Gruppierung sind. Es ist davon auszugehen, dass eine erste Entscheidung erst in mehreren Jahren fällt und der Weg – der notfalls bis zum Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte bestritten wird – ein weiter ist. Sollte der Klage aber stattgegeben werden, wäre dies eine Ohrschelte für die selbsternannten “Kämpfer gegen Rechts”, die das nordrhein-westfälische Innenministerium beheimatet. Gerade nationale Deutsche sollten sich nicht alle staatlichen Vorgehensweisen gefallen lassen und verschiedene Wege bestreiten, ihre Grundrechte zu verteidigen. Vereinzelt gibt es in Deutschland noch unabhängige Gerichte, die sich an den Gesetzen (und nicht an politischen Interessen) orientieren. Über den Verlauf des Rechtsstreites wird zu ...
20.09.2012
Deutsche Post muß Fraktionszeitung der NPD-Fraktion als Postwurfsendung verbreiten Der Bundesgerichtshof hat heute entschieden, daß die Deutsche Post AG die Fraktionszeitung „Klartext“ als Postwurfsendung verteilen muß. Die NPD-Fraktion hatte im Oktober 2008 einen entsprechenden Auftrag zur Verteilung der Ausgabe 19 im Stadtgebiet Leipzig erteilt. Die Verteilung wurde jedoch abgelehnt. Man sei als Privatunternehmen nicht zur Verbreitung verpflichtet. Dieser Ansicht folgten mit unterschiedlichen Begründungen das Landgericht Leipzig und das Oberlandesgericht Dresden. Letzteres hatte u. a. argumentiert, es handle sich gar nicht um eine Zeitschrift im eigentlichen Sinne, sondern um ein Mitteilungsblatt, das nicht unter die Regelungen der Post-Universaldienstleistungsverordnung falle. Wegen der grundsätzlichen Bedeutung des Falles ließ das OLG aber die Revision zum BGH. Der NPD-Fraktionsvorsitzende Holger Apfel erklärte zu dem Urteil: „Das Urteil des Bundesgerichtshofs ist ein Sieg für die Meinungsfreiheit. Er mußte von der NPD-Fraktion vier Jahre lang durch drei Instanzen hart erkämpft werden. Ich habe Respekt vor den Richtern des 1. Zivilsenats, die auch in einer Zeit zugunsten einer Klage der Nationaldemokraten entscheiden, in der die NPD mit allen Mitteln bekämpft wird.“ Zum bisherigen Verfahren sagte Apfel: „Nachdem zwei Instanzen mit zum Teil wirklich abenteuerlichen Begründungen unsere Klage gegen die Deutsche Post ...
20.09.2012
Mitte September endeten die ersten 10 Verhandlungstage gegen die 26 Angeklagten des Aktionbüros Mittelrhein wegen Mitgliedschaft bzw. Unterstützung einer kriminellen Organisation. In Koblenz stehen zur Zeit 26 nationale Aktivisten vor Gericht, weil sie laut Anklage einen „Neonazi-Staat“ errichten wollten. Die Staatsanwaltschaft, die in der Vergangenheit schon zwei Verfahren bzgl. des Vorwurfs der Bildung einer kriminellen Vereinigung geführt hat – gegen die Kameradschaft Westerwald und das Widerstand-Radio – versucht auf einer 926seitigen Anklageschrift zu belegen, wie „kriminell“ das Aktionsbüro Mittelrhein bzw. seine Mitglieder in der Vergangenheit waren. Laut Anklagschrift waren einige der Angeklagten zwischen 2009 und 2011 an Gewalttaten gegen Mitglieder der linken Szene in Remagen, Wuppertal und Dresden beteiligt. Einige sollen unter anderem Hakenkreuze auf Häuserwände gesprüht und an einem unangemeldeten Aufmarsch mit Fackeln in Düsseldorf teilgenommen haben. Außerdem sollen auch Linke ausspioniert und deren Adressen gesammelt worden sein. Die Anklageschrift würde also auch so gut wie auf jede Antifa-Gruppe in Deutschland zu treffen - nur die Antifa greift ja Nationalisten an und das scheint ja in der BRD nicht verfolgt zu werden. Im Saal 128 des Landgerichts Koblenz versuchen 52 Verteidiger, die 26 Angeklagten im Alter von 19 bis 54 Jahren, der Staatsanwalt Schmengler und Kollege, der vorsitzende Richter Hans-Georg Göttgen und seine beiden ...